Um einen reibungslosen Fahrradverkehr am nördlichen Teil des Maschsees entlang des Rudolf-von-Bennigsen-Ufers sowohl während der Aufbauarbeiten, während des Maschseefestes und des Abbaus zu gewährleisten, richtet die Landeshauptstadt wieder einen eigenen Radweg ein, der baulich vom restlichen Straßenverkehr getrennt ist.
Die Kosten für diesen temporären Fahrradweg sollen sich laut einem Pressebericht in der Hannoverschen Allgemeinen aus 2018 auf 35.000 Euro belaufen. Man fragt sich ob es nicht sinnvoller wäre dort eine dauerhafte Lösung zu bauen. Die Straßenbreite gibt es definitiv her auch auf der Fahrbahn stadteinwärts einen Radweg anzulegen. Nach dem Desaster um die Fahrradstraßen in der Südstadt aber wohl nur ein Wunschtraum. Für das Prestigeobjekt Maschseefest werden also weiter Jahr für Jahr die Steuergelder verplempert anstatt vernünftige Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen.
Die Regelungen im Detail:
Von Mittwoch, 10. Juli, bis Dienstag, 27. August, wird der stadteinwärts führende Radweg auf der Ostseite des Rudolf-von-Bennigsen-Ufer zwischen Altenbekener Damm und Kurt-Schwitters-Platz dazu auf die Fahrbahn verlegt. Der eigentliche Radweg direkt am Maschsee wird „außer Betrieb“ genommen.
Der Auf- bzw. Abbau findet jeweils nachts statt. Deshalb gibt es folgende Reglung:
- Einbahnstraße zur Einrichtung von Dienstag, 9. Juli, ab 20 Uhr bis Mittwoch, 10. Juli, 6 Uhr
- Einbahnstraße zum Abbau von Montag, 26. August, 20 Uhr bis Dienstag, 27. August, 6 Uhr
Die Anlage erweitert den vorhandenen kombinierten Rad- und Fußweg während des Maschseefestes 2024 wieder um eine Spur auf der Fahrbahn. Sie wird durch hohe stählerne Leitwände baulich vom restlichen Straßenverkehr abgetrennt. Fahrradfahrer*innen bewegen sich stadteinwärts parallel zum Autoverkehr. Stadtauswärts teilen sie sich den Weg mit Fußgänger*innen. Mit der Erweiterung des Radweges auf der Ostseite und der Sperrung auf der Seeseite für die gesamte Dauer des Festes und der angrenzenden Bauzeiten wird eine einheitliche Regelung geschaffen. In der Vergangenheit immer wieder entstandene Unklarheiten auf der Seeseite während des Festes sollen damit verhindert werden – wobei dem Radverkehr eine praktikable Alternative geboten wird. Für Kraftfahrzeuge bleibt das Rudolf-von-Bennigsen-Ufer in beide Richtungen befahrbar. Es gilt beidseitig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Bildquellen:
- Veloroute am Maschsee: www.hannover-entdecken.de