Der Weihnachtsmarkt in Hannover soll am 22. November 2021 beginnen. Die vom Land Niedersachsen Regelungen dafür sind recht schwierig auszulegen. Aus der Presse war jetzt zu entnehmen, wie ein Konzept in Hannover aussehen könnte.
In einer Presseinformation des Landes Niedersachen heißt es zu Herbst- und Weihnachtsmärkten:
Wer auf einem Weihnachtsmarkt Speisen oder Getränke (auch Glühwein ist möglich) zu sich nehmen oder ein Fahrgeschäft nutzen möchte, muss zuvor die vollständige Impfung, die Genesung oder eine aktuelle negative Testung nachweisen. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder für Menschen, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Wer auf einem Weihnachtsmarkt nur bummeln und/oder etwas einkaufen möchte, benötigt – ebenso wie im Einzelhandel – keinen Nachweis.
Dies kann beispielsweise wie folgt geschehen:
a. durch Umschließen des Geländes des Herbst- oder Weihnachtsmarkts mit Zugangskontrollen an zentralen Zugängen, also durch eine Umzäunung mit mehreren Ein- und Ausgängen oder
b. durch unverwechselbare und nicht übertragbare Kennzeichnungen der berechtigten Personen vor der Entgegennahme jeglicher Bewirtungsleistung oder Leistung eines Fahrgeschäfts auf dem Herbst- oder Weihnachtsmarkt. Hierbei handelt es sich um die bereits diskutierte Bändchenregelung, möglich ist aber auch das Nutzen anderer Kennzeichen (Stempel etc.). Diese Kennzeichen können entweder an mehreren Stellen zentral ausgeben werden oder dezentral an den einzelnen Bewirtungsständen oder Fahrgeschäften.
Möglich sind aber auch
c. dezentrale Überprüfungen der jeweiligen Nachweise durch die Standbetreiberinnen und Standbetreiber vor Erbringen der Bewirtungsleistungen oder der Leistungen eines Fahrgeschäfts. Bei dieser Variante ist es dann allerdings leider nicht möglich, dass eine Person für eine ganze Gruppe Getränke oder Speisen kauft. Hier muss dann jede und jeder Einzelne die eigene Berechtigung nachweisen.
Nachzulesen unter: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/herbst-und-weihnachtsmarkte-und-richtig-grosse-veranstaltungen-204853.html
Nach Informationen der lokalen Presse verzichtet die Stadt Hannover auf Einlasskontrollen und Umzäunungen. Es kann also jeder frei über den Weihnachtsmarkt bummeln. Für den Konsum von Speisen und Getränken an den Ständen gilt aber die 3G-Regelung. Das sich nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Glühwein, Punsch und anderen Speisen oder Getränken versorgen, soll mittels eines Bändchens kontrolliert werden. Die Ausgabe der Bändchen soll nach der Kontrolle des Status an zentraler Stelle ihn der Stadt erfolgen.
Auch eine Maskenpflicht wird es wohl nur in komplett geschlossenen Räumen geben. Um großes Gedränge möglichst zu vermeiden, sollen die Buden mit zwei Metern Abstand zueinander aufgestellt werden. Zudem soll die Schmiedestraße in diesem Jahr zwischen Karmaschstraße und Marktkirche für den Autoverkehr gesperrt werden. So soll mehr Raum für den Weihnachtsmarkt geschaffen werden und zusätzlich für eine Entzerrung der Besucherströme gesorgt werden.
Pressemitteilung der Stadt Hannover: Weihnachtsmarkt mit „3-G-Regel“ geplant
Nach einjähriger Corona-bedingter Pause hat Hannovers Altstadt den Weihnachtsmarkt zurück. Die beliebte Veranstaltung soll vom 22. November bis zum 22. Dezember stattfinden. Um den Weihnachtsmarkt Corona-konform durchführen zu können, ist der Aufbau anders als in den Vorjahren: Der Abstand zwischen den Ständen wird mindestens zwei Meter betragen und damit größer, die Wege sind breiter als gewohnt. In einzelnen Bereichen wird es Einbahnstraßenregelungen geben. Um insbesondere im Umfeld der Stände, an denen verzehrt werden kann, Gedränge zu verhindern, werden diese verstärkt am Rand des Weihnachtsmarktareals mit größeren Aufenthaltsbereichen aufgebaut werden müssen. Der Markt unterteilt sich in diesem Jahr in Flanierbereiche (Handel) und Verweilbereiche (Essen und Trinken). Wegen des größeren Flächenbedarfs muss die Veranstaltung auf Teile der Schmiedestraße ausgeweitet werden, die für diese Zeit für den Verkehr gesperrt wird. Für den Verzehr auf dem Weihnachtsmarkt wird die Corona-Regel „3 G“ gelten: Besucher*innen und Standbetreiber*innen müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
„Wir freuen uns sehr, dass wir in diesem Jahr wieder einen Weihnachtsmarkt veranstalten können. Dieses Event hat in Hannover und weit über die Stadtgrenzen hinaus eine immense Bedeutung und eine große Anziehungskraft. Mit dem diesjährigen Weihnachtsmarkt haben wir ein weiteres wichtiges Stück Normalität zurück und können uns wieder auf gewohnte sehr beliebte Weise auf das Weihnachtsfest einstimmen“, betont Oberbürgermeister Belit Onay. „Aufgrund der neuen Bedingungen waren dafür in den vergangenen Wochen intensive Absprachen mit dem Gesundheitsamt der Region Hannover, der Polizeidirektion, der Feuerwehr, den Verkehrsbehörden und den Händler*innen erforderlich. Alle haben sehr konstruktiv an dem nun positiven Ergebnis mitgearbeitet – dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten. Der Rat der Stadt hat außerdem für die wirtschaftlich hart getroffenen Händler*innen in diesem Jahr die Halbierung der Standgebühren beschlossen.“
Die Einhaltung der „3-G-Regelung“ wird in Absprache mit der Region Hannover durch Stichprobenkontrollen im Veranstaltungsbereich überprüft. „Personen, die an den Ständen zum Verzehr etwas für sich oder auch für andere erwerben, müssen beim Kauf nachweisen, dass sie die 3-G-Regel erfüllen. Nach Vorlage eines Nachweises, der den Status ‚geimpft‘ oder ‚genesen‘ bescheinigt, erhält der Gast ein Stoffband, das für die komplette Marktdauer gilt. Alle Besucher*innen, die mit einem tagesaktuellen Test den Weihnachtsmarkt besuchen, erhalten ein temporäres Einlassband“, erläutert Prof. Dr. Lars Baumann, stellvertretender Wirtschafts- und Umweltdezernent sowie Dezernent für Personal, Digitalisierung und Recht.
Die Ausgabe der Bänder erfolgt über die Bewirtungsstände auf dem Weihnachtsmarkt. Um in den Zeiten mit hohem Besucherandrang (von Freitag- bis Sonntagnachmittag) zu unterstützen, werden zwei bis drei zusätzliche Ausgabestationen eingerichtet, über die das Band (auf Nachweis) verteilt wird. Die möglichen Standorte dafür werden derzeit noch geprüft.
Neben der teilgesperrten Schmiedestraße wird auch die Fläche des sonstigen Wunschbrunnenwalds genutzt, um den Veranstaltungsbereich zu entzerren. Der kleine Wald am Oskar-Winter-Brunnen kann in diesem Jahr nicht angeboten werden, weil dort die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden könnten. Ebenfalls verzichtet werden muss leider auf zwei Kinderattraktionen – Märchenerzählerin und Backstube, weil die erforderlichen Abstände dort nicht eingehalten werden könnten.
Trotz der im Veranstaltungsbereich zwischen Karmarschstraße und der Seilwinderstraße vom 18. November bis zum 23. Dezember gesperrten Schmiedestraße wird das Parkhaus in der Straße anzufahren sein. Zu- und Abfluss ist über den Marstall vorgesehen. Zur Erleichterung des abfließenden Verkehrs in den Abendstunden wird in dieser besonderen Situation die Ausfahrt am Steintorplatz in die Goethestraße für die Dauer des Weihnachtsmarkts temporär geöffnet.
Nach dem Startschuss für die Veranstaltung am 22. November um 16 Uhr durch Oberbürgermeister Belit Onay ist der Weihnachtsmarkt ab dem Folgetag täglich von 11 bis 21 Uhr geöffnet. Die Regelung steht unter dem Vorbehalt, dass die Region Hannover bei Verschlechterung der Corona-Lage zusätzliche Einschränkungen hinsichtlich der Öffnungszeiten oder des Ausschanks von Alkohol machen müsste. Eine Grenze kann dabei ein Inzidenzwert von 100 sein.
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Mehr InformationenBildquellen:
- Weihnachtsmarkt Hannover: www.hannover-entdecken.de