Politik

Wechsel von OB Weil in die Landespolitik – Vertretungsregelungen bis zur OB-Neuwahl im Herbst 2013

Mit dem Wechsel von Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil in die Landespolitik nach der Landtagswahl sind bis zur Wahl eines neuen Stadtoberhauptes eine Reihe von Vertretungsregeln notwendig. Diese betreffen die hauptamtliche Führung der Verwaltung, die Repräsentation der Landeshauptstadt nach außen ebenso wie die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten. Die Landtagswahl findet am 20. Januar 2013 statt. Stephan Weil ist von der SPD als Spitzenkandidat für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag nominiert worden. Er scheidet gemäß Niedersächsischem Beamtengesetz und Abgeordnetengesetz mit der förmlichen Annahme des Mandats, spätestens jedoch mit der konstituierenden Sitzung des neuen Landtages aus seinem Amt bei der Landeshauptstadt aus. Dies wird voraussichtlich Mitte Februar der Fall sein. Vom Rat der Landeshauptstadt wird sich der Oberbürgermeister in der Sitzung am 31. Januar 2013 offiziell verabschieden.

Wahlvorbereitungsurlaub

Zur Vorbereitung auf die Landtagswahl kann der Oberbürgermeister nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz zwei Monate vor dem Wahltag Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge beanspruchen. Auf diesen Wahlvorbereitungsurlaub besteht ein Rechtsanspruch. Zugleich ist die Zustimmung des Rates der Landeshauptstadt erforderlich. OB Weil hat die Möglichkeit, ab dem 20. November zur Wahlvorbereitung Sonderurlaub zu nehmen, jetzt grundsätzlich beantragt, wird davon aber nicht durchgängig Gebrauch machen.

"Ich beabsichtige, in den Monaten November und Dezember meine Dienstgeschäfte wahrzunehmen. Bei Bedarf werde ich den mir noch zustehenden Erholungsurlaub und – soweit dieser aufgebraucht ist – gegebenenfalls auch Wahlvorbereitungsurlaub in Anspruch nehmen. Für den Januar plane ich grundsätzlich Wahlvorbereitungsurlaub, werde diesen aber im Einzelfall für wichtige Repräsentations-Termine wie zum Beispiel die Eröffnung des Schlosses in Herrenhausen unterbrechen", erläutert OB Weil. "Die einzelnen Termine des Wahlvorbereitungsurlaubs werden mit dem Ratsvorsitzenden, Bürgermeister Bernd Strauch, rechtzeitig abgestimmt." Der Antrag auf Wahlvorbereitungsurlaub wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Landeshauptstadt an diesem Donnerstag (18. Oktober) vorgelegt.

Zweigleisige Vertretung des OB durch Ersten Stadtrat und die Bürgermeister

Die Vertretung des Oberbürgermeisters bei vorzeitigem Ausscheiden bis zur Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers ist von der Niedersächsischen Kommunalverfassung geregelt. Vorgegeben ist eine Aufgabenteilung ähnlich der bis 1996 generell geltenden Zweigleisigkeit an der Spitze niedersächsischer Städte und Gemeinden: Hauptamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters ist demnach der Erste Stadtrat, Wirtschafts- und Umweltdezernent Hans Mönninghoff. Er leitet damit die Verwaltung. Der Erste Stadtrat übernimmt allerdings nicht die repräsentativen Aufgaben des Oberbürgermeisters. Diese obliegen laut Kommunalverfassung dem Ersten Bürgermeister Bernd Strauch (SPD) und seinen beiden StellvertreterInnen Regine Kramarek (Grüne) und Klaus-Dieter Scholz (CDU). Zu den repräsentativen Aufgaben gehören u.a. Grußworte, Ehrungen, Auszeichnungen, offizielle Vertretung der Landeshauptstadt bei Veranstaltungen, Einladungen zu Empfängen der Landeshauptstadt oder auch Schirmherrschaften. Ebenso beruft bei Abwesenheit des Oberbürgermeisters der Erste Bürgermeister  auch den Verwaltungsausschuss des Rates ein und leitet dessen Sitzungen.

Interimsregelung für Aufsichtsratsmandate

Für die sogenannten "Pflichtmandate" des Oberbürgermeisters in einer Reihe von Aufsichtsräten bei Unternehmen mit städtischer Beteiligung hat OB Weil dem Rat jetzt für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zu einer Neubenennung Interimsregelungen vorgeschlagen. Diese werden dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Landeshauptstadt ebenfalls an diesem Donnerstag vorgelegt.

Vorgeschlagen sind: der Erste Stadtrat Hans Mönninghoff für die Aufsichtsräte bei der Metropolregion GmbH und der Wirtschaftsfördergesellschaft hannoverimpuls GmbH, Finanzdezernent Dr. Marc Hansmann für den Aufsichtsrat der Deutsche Messe AG und Sozial- und Jugenddezernent Thomas Walter für die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (VVG), über die Stadt und Region an den Stadtwerken, der üstra und der Infra beteiligt sind.

Die Mandate im Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover  ebenso wie in der Sparkassenstiftung werden automatisch kraft Amtes vom hauptamtlichen Stellvertreter des OB, Stadtrat Mönninghoff, übernommen. Für den Aufsichtsrat des Energiekonzerns Thüga Holding beabsichtigen die Stadtwerke Hannover AG, Finanzdezernent Dr. Marc Hansmann vorzuschlagen. Hansmann gehört als Vertreter der Landeshauptstadt Hannover bereits dem Stadtwerke-Aufsichtsrat an und hat im März 2012 dessen Vorsitz übernommen.