Blaulicht, Mitte

Waffenverbot am Hauptbahnhof Hannover

Mit dem Ziel, Gewalttaten am Hauptbahnhof Hannover vorzubeugen, wurde ein Waffenverbot eingeführt. Es handelt sich um eine temporäre Tabuzone.

Waffenverbotszone in Hannover

Beispiel eines Hinweisschildes auf eine Waffenverbotszone in Hannover

Die Bundespolizei hat ein zeitlich begrenztes Waffenverbot am Hauptbahnhof Hannover erlassen. Diese Verfügung gilt vom 11. August bis einschließlich 11. September für das Bahnhofsgebäude und die Bahnsteige, wie die Bundespolizei am Montag bekannt gab. Das Waffenverbot betrifft gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art. Es gilt werktags von 18 bis 2 Uhr und an den Wochenenden ununterbrochen von freitags 18 Uhr bis montags 2 Uhr.

Rechtliche Grundlage

In Deutschland ist der Erlass von Waffenverbotszonen in § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes geregelt. Zuständig für den Erlass der Verordnung sind die Landesregierungen. Das Führen von Waffen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen kann verboten werden, wenn an diesen Orten wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen oder Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.

Mit Inkrafttreten des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes (drittes WaffRÄndG) können künftig auch öffentliche und besonders frequentierte Plätze zu Waffenverbotszonen erklärt werden, ohne vorher als kriminell gelten zu müssen. Die Behörden können ein verschärftes Messerverbot aussprechen: Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge, die über vier Zentimeter lang ist, dürfen nicht getragen werden. Mit einer zeitlichen Begrenzung der Waffenverbotszone machen die Regelarbeitszeiten keine Probleme. Was aber bei Störungen in der Nacht oder Arbeiten am Wochenende. Der Unternehmer splle also vorab klären wie genau er seine erforderlichen Werkzeuge mit durch die Waffenverbotszone nehmen darf.

Ausnahmeregelungen

Auch klassische Werkzeuge die im Handwerk benutzt werden, wie etwa Teppichmesser oder Hammer, werden als gefährlich eingestuft. Für Handwerker kann das zum Problem werden. Die gefährlichen Gegenstände dürfen zwar in einem fest verschlossenen Behältnis ohne Zugriffsmöglichkeit zu transportiert werden, eine geschlossene Werkzeugkiste reicht da allerdings nicht. Auch Friseure müssen ihre Scheren, die sie nach Feierabend mit nach Hause nehmen, sicher verpacken.

Weitere Informationen findet man auch in der geltenden Allgemeinverfügung (PDF-Download).

Pressemitteilung der Polizei:

Mitführverbot am Hauptbahnhof Hannover – Waffen und gefährliche Gegenstände tabu!

Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, sind deutlich in der bundespolizeilichen Lage präsent und beeinflussen damit die Sicherheit von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung.

Gerade in Bahnhöfen und in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen, was zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen kann.

Die Bundespolizei hat am Hauptbahnhof Hannover hinsichtlich mitgeführter und eingesetzter Messer sowie sonstiger gefährlicher Gegenstände maßgebliche Feststellungen machen können.

Oftmals werden bei polizeilichen Maßnahmen oder Überprüfungen griffbereite Messer oder andere Gegenstände aufgefunden. Diese können insbesondere auch unter Alkoholgenuss wegen der enthemmenden Wirkung schneller eingesetzt werden.

In der Langzeitbetrachtung traten derartige Gewaltdelikte speziell in den Abend- und Nachtstunden und an den Wochenenden auf. Vor diesem Hintergrund hat die Bundespolizei für den Zeitraum vom 11. August bis einschließlich zum 11. September 2023 eine temporäre Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht, erlassen. Wochentags gilt die Allgemeinverfügung in der Zeit von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr und an den Wochenenden durchgängig in der Zeit von Freitag, 18:00 Uhr bis Montag 02:00 Uhr.

Waffenverbotszone Hauptbahnhof Hannover

Waffenverbotszone Hauptbahnhof Hannover

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung für ein Waffenverbot am Hauptbahnhof Hannover umfasst in dem oben genannten Zeitraum den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofes.

Das Mitführverbot gilt für alle Personen, die sich während des Gültigkeitszeitraumes im Hauptbahnhof Hannover aufhalten bzw. diesen betreten. Ausnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Neben Messern aller Art, wie bspw. ein Taschenmesser oder Obstmesser, sind auch andere Gegenstände wie z.B. Pfeffersprays und Teleskopschlagstöcke verboten, die als gefährliche Gegenstände eingesetzt werden können. Weitere verbotene Gegenstände sind in der beigefügten Anlage aufgeführt.

Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Die Einhaltung dieser Ordnungsverfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.

Ergänzend informiert die Bundespolizei:

  • Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt
    waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten
    bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des
    Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für
    Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen).
  • Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten
    trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft
    erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer
    Schadensvergrößerung führen.
  • Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende
    Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung
    der Situation beitragen können.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
    und wer Opfer ist.
  • Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den
    Träger selbst eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen
    Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle
    Folgen haben.

Eine Alternative bietet z.B. ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt.

Bildquellen:

  • Waffenverbotszone in Hannover: Stadt Hannover
  • Waffenverbotszone Hauptbahnhof Hannover: Polizei Hannover