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Tanzverbot ein Relikt aus dem letzten Jahrhundert

Der Hamburger Senat hat das Tanzverbot am Karfreitag gelockert. Er beschloss am Dienstag, dass die Zeit der Feiertagsruhe am Karfreitag erst ab 5 Uhr morgens beginnt und um 24 Uhr endet. Bisher galt das Tanzverbot von 2 Uhr am Karfreitag bis 2 Uhr am Karsamstag.

Ganz im Gegenteil dazu das Land Niedersachsen. Aus Sicht des Innenministeriums bestehe kein entsprechender Handlungsbedarf, teilte ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Hannover mit. Es bleibt also dabei das in Hannover von Donnerstag bis Samstag insgesamt 67 Stunden nicht getanzt werden darf.

Im Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) nachzulesen.

§ 9

Am Donnerstag der Karwoche ab 5 Uhr morgens und am Sonnabend der Karwoche sowie am Vorabend des Weihnachtsfestes (Heiligabend) sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.

In der Erklärung zum Gesetz wird es dann noch absurder. Hier wird im Detail geschildert was unter einer öffentlichen Tanz-Veranstaltung zu verstehen ist und was nicht. Auch auf Lachen und Fröhlichkeit ausgerichtete Darbietungen sind danach unzulässig.

Bei weniger als 60% Kirchenmitgliedern fragt man sich wann dieses Gesetz endlich gekippt wird.

Bildquellen:

  • Tanzen bis auf weiteres Verboten: www.hannover-entdecken.de