Gewalt beim Fußball – DFL unterliegt vor dem Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesländer der Deutschen Fußballliga (DFL) die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen dürfen. Die DFL hatte gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen geklagt, die bereits 2014 beschlossen wurde, konnte sich aber nicht durchsetzen. Bremen erhebt Gebühren für Hochrisikospiele, bei denen aufgrund von möglichen Auseinandersetzungen zwischen den Fans zusätzliche Polizeikräfte erforderlich sind. Das Gericht bestätigte, dass diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, da die Kosten auf die Verursacher, in diesem Fall die Veranstalter, verlagert werden sollen. Fußballvereine und die DFL profitieren von erhöhten Sicherheitsmaßnahmen, sodass die Gebührenerhebung gerechtfertigt ist. In der ersten und zweiten Bundesliga gibt es erhebliche Polizeikosten, die bisher von den Steuerzahlern getragen wurden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht müssen diese Kosten teilweise von den Veranstaltern übernommen werden. Bremen ist bisher das einzige Bundesland, das diese Gebühren erhebt, doch das Urteil könnte Signalwirkung für andere Länder haben. Brisante Passage im Urteil: Die Gebühr wird laut dem Gesetz bei allen Großveranstaltungen fällig, die gewinnorientiert sind, über 5.000 Teilnehmer haben und bei denen es erfahrungsgemäß zu Gewalt …