Grundsteuerreform: Auswirkung für Eigentümer*innen in Hannover sehr unterschiedlich
Die bundesweite Grundsteuerreform erfordert eine Änderung der Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Hannover für die Festsetzung der Grundsteuern. Mit der Maßgabe, dass die finanzielle Gesamtwirkung für die Stadt aufkommensneutral sein soll, schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt vor, den Hebesatz der Grundsteuer A von bisher 530 auf 600 Prozent und der Grundsteuer B von aktuell 700 auf 900 Prozent anzuheben. Grund für diesen Schritt ist, dass das Finanzamt die Steuermessbeträge geändert und auf Basis einer vollkommen anderen Berechnungsgrundlage festlegen musste. Die Auswirkungen für Grundstückseigentümer*innen werden sehr unterschiedlich sein. Vorausgegangen ist ein Grundsteuer-Reformgesetz, das notwendig geworden war, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Regelungen für die Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt hatte. Mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung befasst sich der Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung am 13. November. Die Entscheidung durch den Rat ist für Dezember vorgesehen. Die neue Hebesatzsatzung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. „Mit dem Vorschlag für die künftigen Hebesätze lösen wir das Versprechen ein, nach der Reform nicht mehr Grundsteuer zu vereinnahmen als heute. Aufgrund der neuen Berechnungsweise …