Anleinpflicht vom 1. April bis 15. Juli 2023 in Hannover
Zum Schutz der Natur: Generelle Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit ab Sonnabend Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beginnt am 1. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Damit gilt ab kommendem Sonnabend auch in Hannovers Wäldern und freien Landschaften eine generelle Anleinpflicht für Hunde. Die Anleinpflicht dient dem Schutz freilebender Tiere. „In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie am Boden und bodennah brütende Vögel geschützt werden“, erläutert Beate Butsch, Leiterin des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz (im Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover). Dazu gehören Vogelarten wie Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn oder Wiesenpieper in der freien Landschaft sowie Zilpzalp, Nachtigallen, Rotkehlchen oder Zaunkönig in den Wäldern. Selbst wenn nicht alle Hunde ihrem Instinkt als Beutegreifer folgen und Jungtiere erlegen, so stören freilaufende Hunde die Tiere in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang. Damit scheuchen sie die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Wenn bereits Jungvögel im Nest sind, werden die Altvögel bei der Fütterung oder beim Wärmen …