Grundsteuerreform: Auswirkung für Eigentümer*innen in Hannover sehr unterschiedlich
Die bundesweite Grundsteuerreform erfordert eine Änderung der Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Hannover für die Festsetzung der Grundsteuern. Mit der Maßgabe, dass die finanzielle Gesamtwirkung für die Stadt aufkommensneutral sein soll, schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt vor, den Hebesatz der Grundsteuer A von bisher 530 auf 600 Prozent und der Grundsteuer B von aktuell 700 …