Allgemeines

Stadt verdeutlicht Lärmaktionsplan

Wegen der anhaltenden öffentlichen Diskussion um eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 40 verdeutlicht die Stadtverwaltung die Maßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplans. "Die Maßnahme eines Tempo 40 ist lediglich ein Prüfauftrag, zielt auf die Reduzierung von Straßenlärm in Nachtzeiten und betrifft nur wenige Straßenabschnitte", stellt Stadtbaurat Uwe Bodemann klar. Es gebe im Rahmen des Lärmaktionsplans keine Pläne zur Ausweitung ganztägiger Tempo-40-Strecken über die bestehende Regelung in der Göttinger Straße hinaus.

Die aktuelle öffentliche Diskussion gibt den Lärmaktionsplan in diesem Punkt nicht richtig und insgesamt sehr verkürzt wieder. Mit dem Entwurf des Konzepts und der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Festlegungen zu konkreten Lärmschutzmaßnehmen getroffen worden. Es handelt sich um ein ergebnisoffenes Verfahren. Zur Verdeutlichung des Konzepts im Einzelnen:

  • Tempo 40 als Prüfauftrag: Die Prüfung von Geschwindigkeitsreduzierungen im Rahmen des Lärmaktionsplans ist eine Maßnahme aus einem ganzen Bündel von Maßnahmen. Ohne detaillierte Prüfung kann Tempo 40 aber nicht angeordnet werden. Dabei sind Aspekte des Verkehrsablaufs, der Lichtsignalanlagensteuerung sowie des öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen.
  • Tempo-40-Abschnitte: Die Streckenabschnitte mit hoher Lärmbelastung wurden aus den Ergebnissen der Lärmkartierung abgeleitet. Der Prüfauftrag für lärmmindernde Geschwindigkeitsreduzierungen umfasst fünf Straßenabschnitte: Königsworther Straße, Celler Straße/Wedekindstraße (im Abschnitt Hamburger Allee bis Hohenzollernstraße), Ferdinand-Wallbrecht-Straße (zwischen Lister Platz und Lister Kirchweg), Marienstraße und Podbielskistraße (im Abschnitt Lister Platz bis Hermann-Bahlsen-Allee).  Derzeit öffentlich diskutierte Geschwindigkeitsreduzierungen auf dem Cityring, der Hildesheimer Straße und der Vahrenwalder Straße gehören nicht zum Maßnahmenpaket des Lärmaktionsplans, weil sie sich im Rahmen der Lärmkartierung nicht als Belastungsschwerpunkt herausgestellt haben. Die Temporeduzierungen sind vielmehr bereits 2007 als Prüfaufträge im Luftreinhalteplan beschlossen worden. Allerdings hat sich die Stadtverwaltung bislang auf die Umweltzone konzentriert.
  • Tempo 40 nur nachts: Das Geschwindigkeitskonzept hat das Ziel, ausschließlich nachts eine Verminderung der Geschwindigkeiten zum Schutze der Nachtruhe zu erzielen. Aus diesem Grund soll im Rahmen des Lärmaktionsplans für die ausgewählten Abschnitte geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr umsetzbar ist. Mit dieser Maßnahme wären somit Einzelhandel, Handwerk und Wirtschaftsverkehr insgesamt nur in sehr geringem Umfang betroffen.
  • Vergleich mit anderen Städten: Die Maßnahme der Geschwindigkeitsreduzierung wird allgemein vor allem wegen ihrer vergleichsweise hohen Wirksamkeit vorgeschlagen. In anderen Städten ist sie eine der wichtigsten Maßnahmen zur Lärmminderung und wird dort sogar mit einer Reduzierung auf 30 Stundenkilometer vorgeschlagen, beispielsweise in Berlin und Bremen. 
  • Vier-Punkte-Plan: Im Mittelpunkt des Lärmaktionsplans stehen neben der Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung vor allem die Prüfung Geräusch mindernder Fahrbahnbeläge und Lärm reduzierender Straßenraumgestaltung. Daneben sieht der Vier-Punkte-Plan die Einbindung nichtstädtischer Baulastträger vor.
  • Lärmaktionsplanung ist gesetzliche Pflicht: Die Umgebungslärmrichtlinie der EU (RL 2002/49/EG) wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Nach § 47d BImSchG ist die Stadt Hannover als zuständige Behörde im Anschluss an die Lärmkartierung verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen "Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden". Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Einwohner vor hohen Lärmimmissionen zu schützen und in ruhigen Gebieten eine Zunahme des Lärms zu vermeiden. Die in den Aktionsplänen aufgenommenen Maßnahmen sind nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz grundsätzlich in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt und erfordern in jedem Einzelfall eine genaue Analyse der jeweiligen Situation. Der Lärmaktionsplan soll sowohl eine gesamtstädtische, strategische Planung mit einer Orientierung an vorliegenden Konzepten und Planungen (z.B. Bauleitplanung, Luftreinhalteplanung, Verkehrsentwicklungsplanung) als auch eine detaillierte Planung in ausgewählten lokalen Belastungsgebieten beinhalten.

Zurzeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes durch die politischen Gremien zur Auslage und Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten. Vom 14. Mai bis dem 14. Juni 2010 können dann Stellungnahmen zu diesem Entwurf des Lärmaktionsplans abgeben werden.  Nach dem Ende der Auslagefrist wird die Verwaltung die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange auswerten und darauf aufbauend Vorschläge für das weitere Vorgehen ableiten.