Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, Allgemeines

Stadt veranlasst weitere Maßnahmen in Ahlem

Asphaltstollen Ahlem: Nach Erkundungsbohrungen Räumung eines weiteren Wohnhauses notwendig

Aufgrund der Ergebnisse weiterer Erkundungsbohrungen, hat die Landeshauptstadt Hannover (LHH) die Räumung eines zusätzlichen Wohnhauses mit vier Wohneinheiten – davon drei bewohnt –, im Stadtteil Ahlem veranlasst. Bei den Bohrungen ist man auf einen bisher nicht bekannten und nicht kartierten Stollen gestoßen. Dieser ist akut tagesbruchgefährdet. Die Standsicherheit des Gebäudes kann deshalb laut des vor Ort befindlichen Sachverständigen für Altbergbaus und des ebenfalls anwesenden LBEG nicht gewährleistet werden. Die Bauaufsicht der LHH hat deshalb unverzüglich gehandelt und das Gebäude vorsorglich räumen lassen. Das Grundstück liegt ebenfalls oberhalb des Ahlemer Nord-Asphaltstollens.

Die Bauaufsicht hat den Sachverhalt vor Ort persönlich erörtert und mit den Betroffenen abgestimmt, das Haus bis zum Abend des 12. Mai zu räumen. Das Baudezernat unterstützt auch in diesem Fall die betroffenen Mieter*innen umfassend. Über die Eigentümerin und das städtische Wohnungsbauunternehmen hanova können Ersatzwohnungen angeboten werden. Auch ein Umzugsservice ist garantiert.

Weitere Auswirkungen nach Erkundungsbohrungen

Das Ergebnis der Bohrungen hat zudem Auswirkungen auf den Epiweg. Dieser darf aus Sicherheitsgründen nur noch von Fahrzeugen bis maximal 7,5 Tonnen befahren werden. Die Kreuzung zur Petit-Couronne-Straße darf jedoch weiter befahren werden. Die Beschränkung wurde sofort veranlasst. Es werden von nun an wöchentliche Messungen durchgeführt, um den Zustand weiter zu überprüfen.

Eine weitere Erkundungsbohrung auf dem Sportplatz Ahlem hat unabhägig davon ergeben, dass in einem kleinen Bereich des Sportplatzes ebenfalls eine akute Tagebruchgefahr besteht. Daher musste die Laufbahn an dieser Stelle gesperrt werden.

Große Teile des Sportplatzes waren früher ein oberirdischer Tagebau, der verfüllt worden ist. Die gesperrte Stelle befindet sich indes vermutlich neben dem verfüllten Bereich. Möglicherweise gab es hier früher einen (senkrechten) Schacht zu einem tiefer liegenden Stollen, dessen Verfüllung nachsacken kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um den selben Bereich handelt, in dem es bereits 1994 ein Problem gab. Allerdings ist der heutige Kenntnisstand ein anderer. Denn erst durch die Erkundungsbohrungen weiß man, dass unter dem Schacht ein in den Kartierungen nicht ersichtlicher Stollen liegt, in dem der Schacht vermutlich endet. Die Existenz dieses Stollens war bisher unbekannt. Insofern muss dieser anders (aufwendiger) gesichert werden als mit einer bloßen Verfüllung mit Lockermassen. Folglich war die damalige sachverständige Empfehlung zur Verfüllung des damaligen Tagesbruchs vor dem Hintergrund des ebenfalls damaligen Kenntnisstandes zwar folgerichtig aus heutigem Kenntnisstand aber eben technisch nicht ausreichend, um einen Schacht dauerhaft zu sichern.

Bildquellen:

  • Polizei Nachrichten: www.hannover-entdecken.de