„Ziele der Petition werden durch den Vertrag bereits erreicht“
Die Stadtverwaltung begrüßt das Interesse an der langfristigen Sicherung des Profifußballs in Hannover, das eine Initiative von Hannover-96-Fans mit einer Petition in den vergangenen Tagen bekundet hat. Sie teilt dieses Ansinnen, aber nicht die Sorge der Initiative. „Wir gehen davon aus, dass die Ziele der Petition durch den verhandelten Erbbaurechtsvertrag bereits erreicht werden“, sagt Wirtschafts- und Umweltdezernentin Anja Ritschel. Sie reagiert damit auf Sorgen der Fans mit Blick auf den langfristigen Erbbaurechtsvertrag zum Betrieb der 49.000 Besucher*innen fassenden Arena.
Ritschel weist die von der Faninitiative geäußerten Kritik zurück, vermeintliche Gewinne aus dem Stadionbetrieb könnten Investor*innen zugutekommen anstatt der der Profisparte. „Gewinne entstehen nicht aus dem operativen Betrieb der Stadiongesellschaft. Diese Situation ist vergleichbar mit dem Betrieb anderer Stadien in Deutschland und Europa. Aus den Jahresabschlüssen beziehungsweise Ergebniszahlen einzelner Gesellschaften innerhalb einer Holdingstruktur können keine Rückschlüsse auf den Erfolg des operativen Geschäfts gezogen werden. Da Gewinne aus dem operativen Betrieb des Stadions nicht entstehen, können diese auch nicht abgeschöpft werden“, erläutert Ritschel.
Weitere Details der Vereinbarung, die den Stadionbetrieb und den Profisport sichern sollen: Der geplante Erbbaurechtsvertrag wird Regelungen enthalten, die eine andere Nutzung als vorrangig für den Profifußball ausschließen. Er wird die Zweckbestimmung „vorrangig als Spielstätte zur Austragung von Fußballspielen“ enthalten. Sofern dieser Zweck nicht umgesetzt wird, kann die Stadt die Rückübertragung des Erbbaurechtes auf die Stadt (den sogenannten „Heimfall“) ausüben oder alternativ Vertragsstrafen fordern. Insofern wäre aus Sicht der Stadt ausgeschlossen, dass das Stadion von einer Gesellschaft betrieben wird, die nichts mehr mit dem Profifußball zu tun hat.
Der geplante Erbbaurechtsvertrag steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am kommenden Donnerstag (1. Juni). Die entsprechende Drucksache wird im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt, weil Vertragsangelegenheiten der Stadt grundsätzlich vertraulich behandelt werden. Grund sind unter anderem schützenswerte Interessen von Vertragspartner*innen. In diesem Fall hat die Stadionbetriebsgesellschaft im Sinne eines transparenten Verfahrens zugestimmt, dass die Stadt zu grundsätzlichen Inhalten des Erbbaurechtsvertrags öffentlich Stellung nimmt.
Bildquellen:
- Stadion der Roten: www.hannover-entdecken.de