Allgemeines

Sicherheitshinweise zum Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Damit die Freude am Sylvesterfeuerwerk nicht durch vermeidbare Unfälle getrübt wird, beachten Sie bitte die nachstehend Sicherheitshinweise der Feuerwehr Hannover.

Nicht nur bei Herstellung, Vertrieb und Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen können Gefahren entstehen. Die Unfallstatistik zeigt, dass die meisten Unfälle und Sachschäden bei der Handhabung mit Feuerwerksartikeln entstehen. Wir möchten deshalb an dieser Stelle nicht nur Ratschläge für den Umgang mit Feuerwerkskörpern geben, sondern auch Maßnahmen aufzeigen, die im Vorfeld getroffen werden sollten, damit die Freude am Sylvesterfeuerwerk nicht durch Schäden, die durch Leichtsinn und Unkenntnis entstehen, getrübt wird.

Für die Abgabe und das Abrennen pyrotechnischer Gegenständegibt es vorgeschriebene Zeiten.

Während pyrotechnische Gegenstände der Klasse I das ganze Jahr, auch von Personen unter 18 Jahren, und die Klasse T1 das ganze Jahr von Personen über 18 Jahren erworben und verwendet werden dürfen, gibt es für den Erwerb der Klasse II und höher Beschränkungen.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahren überlassen und von diesen abgebrannt werden. Auch die Abgabe an Personen unter 18 Jahren gegen Vorlage einer Vollmacht ist verboten.

Es besteht ein Verkaufsverbot für die Zeit vom 1. Januar bis zum 27. Dezember sowie ein Abbrennverbot für die Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, d. h. es dürfen nur in der Nacht vom Silvestertag auf den Neujahrmorgen Feuerwerksartikel dieser Klasse abgebrannt werden.

Falls doch etwas passiert:

Feuerwehr und Rettungsdienst
Telefon 112
Wer meldet?
Wo brennt es?
Was ist geschehen?
Wieviel Menschen in Gefahr?
Warten auf Rückfragen!

 

Tipps für die Vorbereitung

  • Alle Fenster schließen.
  • Brennbare Gegenstände vom Haus entfernen, auch an abgestellte Gartenmöbel auf der Terrasse oder Balkon denken, Mülltonnen schließen.
  • An die Haustiere denken wenn das Feuerwerk beginnt, schreckhafte Tiere nicht allein lassen, für „Schalldämpfung“( Türen und Jalousien schließen) sorgen.
  • Auf Kerzen und offenes Feuer im Haus achten, wenn das Haus verlassen wird um den Jahreswechsel mit den Nachbarn zu feiern.
  • Für Löschmöglichkeiten sorgen (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher bereitstellen).
  • Auf die richtige Kleidung achten, nicht jede Bekleidung hält einem Funkenregen stand.
  • Nur in nüchternem Zustand die Feuerwerkskörper zünden.

Regeln für den Umgang mit Feuerwerkskörpern

Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann ein nicht zu unterschätzendes Risiko entstehen. Dabei sollten beim Umgang mit Feuerwerkskörpern folgende Sicherheitsregeln unbedingt beachtet werden:

  • Niemals selbst gebastelte Feuerwerkskörper verwenden.
  • Nur „sichere" Feuerwerkskörper benutzen. Vorsicht vor Produkten, auf denen keine BAM- Nummer steht.
  • Nur so viele Gegenstände aus der Verpackung nehmen, wie benötigt werden, und den Vorrat an einer sicheren Stelle deponieren
  • Schutzkappen von Zündern erst unmittelbar vor dem Zünden entfernen.
  • Vor dem Abbrennen unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung beachten.
  • Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien zünden.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern heraus zünden und unkontrolliert wegwerfen.
  • Nach dem Zünden von Feuerwerkskörpern unbedingt ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Auf keinen Fall gezündete Feuerwerkskörper festhalten.
  • Vorsicht bei nicht gezündeten Feuerwerkskörpern! Nicht sofort nachkontrollieren, sondern im sicheren Abstand abwarten, mit Wasser übergießen. Anschließend unbrauchbar machen.
  • Nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
  • Raketen mit Führungsstab in Flaschen auf einem ebenen Untergrund aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht unkontrolliert auf Schuppen, Häuser, Nebengebäuden niedergehen oder durch Bäume oder andere Hindernisse gefangen werden können.
  • Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch darauf, was Ihr Nachbar gerade zündet, damit Sie sich und andere nicht gefährden (gegenseitige Kontrolle).
  • Kindern keine Kleinfeuerwerke (Klasse ll) in die Hand geben.
  • In der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse ll nicht abgebrannt werden. Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klassen II abbrennen, jedoch nur am 31. Dezember und 01. Januar während der von der Gemeinde festgelegten Zeiten (z.B. im Stadtgebiet Hannover vom 31.12., 18 Uhr bis 1.1., 6 Uhr).

Im Übrigen: Etwas mehr Zurückhaltung und Beobachtung der Umgebung beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern dient der Sicherheit und der Umwelt.

www.feuerwehr-hannover.de