Die Landeshauptstadt Hannover hat die Prüfung des Erlasses des Niedersächsischen Umweltministeriums abgeschlossen, wonach sie bis zum 25. Januar 2010 ihren Luftreinhalteplan so ändern soll, dass Fahrzeuge, die werksseitig die Euro-3-Norm erfüllen, trotz gelber Plakette bis Ende 2011 in die Umweltzone einfahren dürfen. In einem Dienstag (19. Januar) an das Ministerium abgesandten Brief und einer ausführlichen Informationsdrucksache an die Ratsgremien weist die Stadt darauf hin,
- dass sie die inhaltlichen Punkte der Verfügung nicht teilt, insbesondere dass das Ministerium ein nicht einschlägiges 1996 erstelltes Gutachten, das sich nur auf Busse bezieht, als zentrale Begründung heranzieht. Tatsächlich würde der Ausschluss von Fahrzeugen mit gelben Plaketten die Stickoxidbelastung nach ganz überwiegender Fachmeinung und dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover sehr wohl die Luftqualität und damit den Gesundheitsschutz in Hannover verbessern;
- dass die Nicht-Beteiligung der Öffentlichkeit vor Erlass einer Änderung des Luftreinhalteplans rechtlich fragwürdig ist;
- dass der Erlass in seiner derzeitigen Form so nicht vollziehbar ist: Er bezieht sich nur auf die Fahrzeuge mit gelber Plakette, die werksseitig die Euronorm 3 haben, und kann nur so umgesetzt werden, dass die Stadt auf den rund 300 Umweltzonen-Verbotsschildern wieder die gelbe Plakette aufklebt (Gelb und Grün dürfen fahren). Damit dürften aber auch die Fahrzeuge mit Euronorm 2, die mit Rußfiltern nachgerüstet sind und auch gelbe Plaketten haben, wieder in die Umweltzone fahren, was aber nicht der Weisung entspricht.
Unabhängig von dieser kritischen Haltung und dem Unverständnis darüber, dass das Land die Zuständigkeit gegen ihren ausdrücklichen Wunsch auf die Stadt abgewälzt hat und dann auch noch erst nach zweieinhalb Jahren eingreift, akzeptiert die Stadt jedoch nach ihrer rechtlichen Prüfung das grundsätzliche Weisungsrecht des Landes. In dem Schreiben an das Umweltministerium hat die Stadt auf die oben genannten Punkte hingewiesen und bis Freitag (22. Januar) um eine Stellungnahme gebeten – wenn diese nicht erfolgt, wird sie die Weisung, wieder Kraftfahrzeuge mit der gelben Plakette in der Umweltzone zuzulassen, am Montag (25. Januar) durch eine Allgemeinverfügung umsetzen.
Nicht umsetzen wird die Stadt die Forderung, den Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs bei den Ampelschaltungen zu Gunsten des Autoverkehrs zu verändern, denn dies ist ein zentraler Bereich der kommunalen Selbstverwaltung.
Bei der Änderung des Luftreinhalteplans entsprechend der Weisung ist nach der Rechtsprüfung der Stadt kein Raum für eine erneute Entscheidungsrunde des Rates der Landeshauptstadt – den Erlass umzusetzen ist formal Angelegenheit des Oberbürgermeisters.
Die Stadt hat das weitere Vorgehen auch einem Rechtsanwalt mitgeteilt, der die Stadt aufgefordert hatte, die Weisung nicht umzusetzen. Es ist zu erwarten, dass auf dieser Grundlage nunmehr von dritter Seite Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Hannover beantragt wird.
Wenn das Umweltministerium seine Haltung nicht ändert und keine anders lautenden gerichtlichen Entscheidungen ergehen, wird die Stadt von Dienstag (26. Januar) an die Umweltzonen-Schilder an den Zufahrtsstraßen zur Umweltzone entsprechend ändern und gelbe Plaketten aufkleben.