Corona

Maskenpflicht in Hannover bis Mitte Januar?

Übersicht der Regeln in der Region Hannover

Übersicht der Regeln in der Region Hannover

Der Inzidenzwert von 50 wurde für die Region Hannover überschritten. Maskenpflicht in Hannover gilt ab Mittwoch. Alkoholverkauf wird von 23 bis 6 Uhr auch an Kiosken und im Handel untersagt

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen in der Region Hannover erweitert die Region als zuständiges Gesundheitsamt jetzt über eine Allgemeinverfügung die Maskenpflicht. Sie gilt an öffentlichen Orten unter freiem Himmel. Hier begegnen sich Menschen entweder auf engem Raum oder halten sich auf. Oft kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden. Daher ist ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Quasi in einem Nebensatz steht: “Diese Allgemeinverfügung gilt nach dem Tage der Bekanntmachung bis zum 15.01.2021.” und ganz am Ende unter den Begründungen “Tritt die Corona-VO zum 15.11.2020 außer Kraft oder vorher aufgehoben, so wird wegen der Änderung der Rechtslage geprüft, ob diese Allgemeinverfügung nach § 28 Abs. 1 IfSG aufrecht erhalten werden kann.”

Was passiert aber wenn die Verordnung des Landes nach dem 15.11.2020 verlängert wird und die Zahlen in Hannover unter den kritischen Wert von 50 oder gar 35 fallen? Das scheint überhaupt nicht vorgesehen zu sein.

Wo ist ab Mittwoch die Maskenpflicht in Hannover

Zu den öffentlichen Orten zählen Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren sowie Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden Parkplätze.

Diese Beschreibung bietet wieder viel Raum für Interpretationen. Eine Nachfrage bei der Stadt Hannover blieb leider bis jetzt unbeantwortet.

Fußgängerzonen sind sicherlich unstrittig, auch Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte sind nicht das Problem zumal dort auch bisher schon Maske getragen werden musste. Was versteht man aber bitte schö unter einem Ladengebiet? Ist die Hildesheimer Straße eine Einkaufsstraße und wenn das so ist auf welchem Abschnitt. Auch Parkplätze ist eine weit gefasste Umschreibung. Ist damit jeder Parkplatz am Discounter gemeint oder zum Beispiel auch die Parkhäuser in der Stadt?

Ausnahmen gelten:

  • bei der Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit,
  • für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, die ein ärztliches Attest vorweisen können, das bestätigt, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist,
  • für Kinder unter sechs Jahren,
  • bei gerichtlichen Ortsterminen,
  • während sportlicher Betätigung.

Die Ausnahmeregelung für Sporttreibende gilt ausschließlich unmittelbar während der sportlichen Betätigung. Vor und nach dem Sport muss dagegen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – insbesondere auf Sportanlagen, in den Umkleiden sowie beim Betreten und Verlassen der Umkleiden.

Die Allgemeinverfügung untersagt zudem den Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr. Dieses Verbot galt bereits seit Freitag vergangener Woche für Gastronomiebetriebe. Die Region Hannover hat es nun auch auf alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, Kioske, Trinkhallen, Tankstellen und andere ähnliche Verkaufsstellen erweitert.

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Regionspräsident Hauke Jagau ruft zu mehr Eigenverantwortung auf: “Ich würde mir wünschen, dass die Menschen sich unabhängig von Verordnungen und Allgemeinverfügungen so vernünftig verhalten, dass das Ansteckungsrisiko minimal ist. Wenn ich mich irgendwo aufhalte, wo ich auf andere Menschen treffe und den Abstand nicht einhalten kann, tragen ich eben eine Maske. Das ist nach jetzigem Stand der beste Weg, um sich selbst und andere zu schützen. Verordnungen, die nicht respektiert werden, helfen leider nichts. Deshalb glaube ich, dass wir mit Vorschriften maßvoll umgehen müssen und auf die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner setzen sollten.”

Ab wann gilt die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Hannover?

Die jetzt erlassene Allgemeinverfügung der Region Hannover setzt die Vorgaben der seit Freitag gültigen Landesverordnung um und schärft sie nach und tritt als ergänzende Allgemeinverfügung am Mittwoch, 28. Oktober 2020, in Kraft.

Bildquellen:

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