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Mangelnder Seitenabstand: Fahrradstaffel der Polizei ahndet Verstöße im Stadtgebiet

Kontrolle des Seitenabstandes

Kontrolle des Seitenabstandes

Bei Kontrollen des vorgeschriebenen Seitenabstands von Kraftfahrzeugen zu Radfahrenden während des Überholens hat die Fahrradstaffel der Polizei Hannover am Montag und Dienstag, 11./12.09.2023, zahlreiche Verstöße festgestellt und geahndet. Insgesamt erfassten die Einsatzkräfte an beiden Tagen mehr als ein Dutzend Autofahrende, die die Seitenabstände unterschritten.

Zur Kontrolle des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands von seitlich 1,50 Metern von Kraftfahrzeugen zu Radfahrenden während des Überholens befuhren die Einsatzkräfte am Montag- und Dienstagmorgen selbst den rot markierten Radschutzstreifen auf der Königsstraße zwischen Hamburger Allee und Thielenplatz und zeichneten die Verstöße der Verkehrssünder auf.

Rund jedes dritte Fahrzeug unterschritt den Abstand, einige Verkehrsteilnehmende sogar bis auf wenige Zentimeter Abstand deutlich. Weitere an den Kontrollen beteiligte Polizeibeamtinnen und – beamte winkten die Autofahrenden kurz darauf heraus und verhängten bei entsprechenden Verstößen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro. Im Falle einer Gefährdung werden sogar 80 Euro fällig. Hinzu kommt ein Punkt im Fahreignungsregister.

Hinweis: Kraftfahrende müssen beim Überholen von beispielsweise Radfahrenden innerorts einen Seitenabstand von 1,50 Metern einhalten. Beim Überholen außerorts darf eine Distanz von zwei Metern nicht unterschritten werden. Beim Überholen anderer Kraftfahrzeuge ist lediglich ein ausreichender Abstand vorgeschrieben.

Bildquellen:

  • Kontrolle des Seitenabstandes: Polizei Hannover