Mobilität

Kontroverse um Umweltzone beigelegt

Über das weitere Vorgehen zur Umweltzone haben sich Umweltminister Hans-Heinrich Sander und Oberbürgermeister Stephan Weil geeinigt. "Wichtig ist für uns, Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen", erklärten Weil und Sander am (heutigen) Freitag in Hannover. "Gleichzeitig haben wir verabredet, das Thema Luftreinhaltung in Hannover künftig eng miteinander abzustimmen."

Der Niedersächsische Minister für Umwelt und Klimaschutz Hans-Heinrich Sander und der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover Stephan Weil haben zur Beilegung der Kontroverse folgende Vereinbarung getroffen:

  1. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und die Landeshauptstadt Hannover kommen überein, sich künftig bei der Suche nach konstruktiven Lösungen zum Thema Luftreinhaltung in Hannover eng auszutauschen.
  2. Zu diesem Zweck wird zeitnah eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern der Landes- und Stadtverwaltung eingerichtet, die praktikable und bürgernahe Lösungskonzepte zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte in der Stadt Hannover erarbeiten wird. Dabei sollen alle in Betracht kommenden Maßnahmen einschließlich der Umweltzone hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft und ergebnisoffen bewertet werden.
  3. Die gemeinsame Arbeitsgruppe wird Vertreter aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt und Verkehr beteiligen und baldmöglichst einen Ergebnisbericht vorlegen.
  4. Die Landeshauptstadt wird ab 01. März 2010 wieder Kontrollen durchführen, um die Beachtung der Umweltzone zu gewährleisten. Hierbei wird die Landeshauptstadt allerdings mit Augenmaß vorgehen, um den Schwierigkeiten bei der Umstellung auf die neue Lage Rechnung zu tragen. Dies bedeutet: Bei Fahrzeugen mit einer gelben Plakette, die entgegen der Verbotsregelung in der Umweltzone verkehren, wird es die Landeshauptstadt in den nächsten drei Monaten im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens zunächst bei einer Ermahnung belassen. In den drei darauffolgenden Monaten wird die Landeshauptstadt Verstöße gegen das Verkehrsverbot nicht durch Bußgeldbescheid ahnden, wenn die Betroffenen im Einzelfall nachvollziehbare Gründe, die sie an der Beachtung des Verkehrsverbotes gehindert haben, geltend machen.