Die bereits vor einiger Zeit angekündigte Klage des Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen die Landeshauptstadt Hannover wegen der Nichteinhaltung des Grenzwertes für Stickoxide ist gestern bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingegangen (Az. 4 A 11790/17). Die Klage zielt auf die Verpflichtung der Stadt, ihren Luftreinhalteplan so abzuändern bzw. zu ergänzen, dass eine Einhaltung des europarechtlich vorgegebenen Grenzwertes kurzfristig sichergestellt werden kann. Dazu schlägt der Kläger in seiner Klageschrift ein Bündel von Maßnahmen vor; eine davon ist die Verhängung von Fahrverboten für Fahrzeuge mit Dieselmotoren.
Die zuständige 4. Kammer des Gerichts hat der Stadt zunächst eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um zur Klage schriftlich Stellung zu nehmen. Wann ein Verhandlungstermin angesetzt wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Mehr Informationen dazu unter:
- Deutsche Umwelthilfe
- Hintergrundinformationen: Klagen für saubere Luft
Bildquellen:
- Viele moderne Dieselmotoren erzeugen durch die höhere Verdichtung und Verbrennungstemperatur mehr Stickoxide als 25 Jahre alte Euro 1 Diesel-Pkws.: Pixabay