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Informationsveranstaltungen in der Schuldner- und Insolvenzberatung

Wege aus der Überschuldung bietet die Beratungsstelle der Landeshauptstadt Hannover an

Eine Überschuldungssituation kann jeden treffen, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, den Verlust des Partners oder andere Schicksalsschläge können Menschen schnell in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Um Betroffenen zu helfen ihre Situation zu stabilisieren, einer Überschuldung vorzubeugen beziehungsweise Lösungswege aus einer bestehenden Überschuldung aufzuzeigen, bietet die städtische Schuldner- und Insolvenzberatung von März bis August 2025 in drei Informationsveranstaltungen, umfassende und kostenlose Beratung an.

Die Schuldnerberater*innen entwickeln gemeinsam mit den Ratsuchenden individuelle Entschuldungskonzepte und führen Kriseninterventionen durch, beispielsweise bei drohendem Wohnungsverlust oder bestehenden Konto- oder Gehaltspfändungen.

Die Mitarbeitenden der Schuldnerberatung bieten kostenlose Veranstaltungen an und informieren zu den Themen Schuldenfallen, Vollstreckungsschutz, außergerichtliche Schuldenbereinigung und Verbraucherinsolvenzverfahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen und erste Schritte in Richtung einer schuldenfreien Zukunft zu gehen. Die zweistündigen Veranstaltungen finden statt am:

Für weitere Informationen steht die Schuldnerberatung Interessierten unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: E-Mail: 50.07@Hannover-Stadt.de

Telefon: 0511/ 168 47049 oder 0511/ 168-47193.

Konkrete Beispiele, in denen die Schuldner- und Insolvenzberatung unterstützen kann:

Beispielsweise bei einer Kontopfändung. Hierbei ist der erste Schritt die Krisenintervention. Regelmäßig kommen Personen in die Schuldner-und Insolvenzberatung, die von einer Kontopfändung betroffen sind und dadurch nicht über das Guthaben verfügen können. Die Mitarbeitenden klären dann auf, dass das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann, so dass der Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1.500 Euro für eine ledige Person geschützt ist. Dadurch können laufende Kosten und der Lebensunterhalt bestritten werden. Zusätzliche Pauschalbeträge wie z.B. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehepartnern oder Kindern können von einer Schuldnerberatungsstelle bescheinigt werden. Dadurch erhöht sich der Pfändungsfreibetrag und Ratsuchende können den bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Im zweiten Schritt kann die Schuldnerberatung bei der Regulierung der Verbindlichkeiten unterstützen. Das bedeutet, dass die städtischen Mitarbeitenden mit den Gläubigern Kontakt aufnehmen und in Verhandlung treten. Je nach individueller Situation, d.h. den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Ratsuchenden, werden mit den Betroffenen Entschuldungskonzepte erarbeitet. Sollte keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gelingen, bestünde die Möglichkeit ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. Die Schuldnerberatung unterstützt auch bei der Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.