Allgemeines

Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Niedersachsen bis zum 31.05.2009

Nach der EG-Blauzungenbekämpfungs-Durchführungsverordnung sind Tierhalter von Rindern, Schafen oder Ziegen verpflichtet, diese gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen.

In diesem Jahr müssen die Wiederholungs- und Erstimpfungen der impffähigen Rinder, Schafe und Ziegen in Niedersachsen spätestens bis zum 31. Mai 2009 durch den Haustierarzt durchgeführt worden sein. Dies gilt auch für die Rinder, Schafe und Ziegen, die bereits im Jahr 2008 geimpft worden sind.

Wenn die Impfung der Tiere bis zum 31. Mai abgeschlossen ist, stehen sie vor Beginn der Flugzeit der übertragenden Insekten unter einem sicheren Impfschutz. Die Impfung soll in Deutschland wirtschaftliche Folgeschäden und die Viruslast in der für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierpopulation vermindern und damit die weitere Ausbreitung zumindest verlangsamen.

Über mögliche Ausnahmen von der Impfpflicht informiert das Veterinäramt der Stadt Hannover ihre Tierhalter. Den Nachweis über die erfolgten Impfungen vom Impftierarzt müssen dem Veterinäramt spätestens bis zum 5. Juni 2009 vorliegen.

Sollten Besitzer von empfänglichen Tieren in der Stadt Hannover in dieser Woche keine Post vom Veterinäramt erhalten haben, bitten wir, sich telefonisch unter 0511-168-31153 mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen. unter 0511 – 168-31153 beim Veterinäramt.

www.hannover.de

PM: Landeshauptstadt Hannover