Die Planungen für den Bau der beiden Hochbahnsteige in der Limmerstraße gehen in die nächste Phase. Für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen Am Küchengarten und Leinaustraße werden nach der erfolgten Festlegung der Standorte nun die Finanzierungsanträge vorbereitet und die Planfeststellungsverfahren eingeleitet, um die Baugenehmigung zu bekommen. Ein Termin für den Start der Bauarbeiten steht noch nicht fest, angestrebt wird der Baubeginn für 2027/28. Die Dauer der Maßnahme kann zurzeit noch nicht genau beziffert werden. Der Zeitrahmen hängt unter anderem auch maßgeblich davon ab, wie umfangreich in die Verkehrsabläufe auf der Limmerstraße eingegriffen werden kann.
Es wird untersucht, ob der Stadtbahn- und Busverkehr in der Limmerstraße während der Bauzeit komplett eingestellt werden kann. Dazu müsste ein Ersatzverkehr mit Bussen für die Stadtbahnlinien 10 und 12 zwischen Innenstadt und Ahlem eingerichtet werden. Die in der Limmerstraße verkehrenden Busse müssten auf Ausweichrouten fahren. In der Fußgängerzone wären dann nur noch Fuß- und Lieferverkehr möglich.
Die Bauzeit für die Hochbahnsteige sowie die vorher notwendigen umfangreichen Leitungsarbeiten könnte ohne gleichzeitigen Stadtbahn- und Busverkehr deutlich verkürzt werden. Fußgängerinnen und Fußgänger könnten sich sicherer bewegen, wenn auf dem ohnehin beengten Raum in den Baustellenbereichen nicht gleichzeitig Stadtbahnen und Busse fahren. Während einer Sperrung der Limmerstraße für Stadtbahnen und Busse wird sichergestellt, dass Anwohnende und Geschäftsleute ihre Wohnungen und Läden jederzeit erreichen können. Für den Lieferverkehr werden Lösungen erarbeitet. Die infra als Inhaberin des Stadtbahnnetzes und Bauherrin berät mit der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der ÜSTRA über die Umsetzbarkeit einer längeren Sperrung der Limmerstraße während der Bauarbeiten.
Nach den Planungen werden die Haltestellen Leinaustraße und Am Küchengarten an ihren jetzigen Standorten barrierefrei ausgebaut. Dort werden jeweils Mittelhochbahnsteige errichtet, die 45 Meter lang sind. An der Haltestelle Leinaustraße wird der Bahnsteig so platziert, dass die Rampen vor den Einmündungen Pfarrlandstraße und Leinaustraße enden. Der querende Verkehr wird somit nicht beeinträchtigt und kann weiter ungehindert fließen. Der Bahnsteig ist seitlich für Radfahrende passierbar. Am Küchengarten wird der Bahnsteig direkt hinter der Einmündung der Limmerstraße beginnen.
Im Stadtbahnnetz sind aktuell 175 der 200 Haltestellen barrierefrei. Auch die restlichen werden entsprechend ausgebaut. Das schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vor. Fahrgäste mit Behinderung sollen ohne fremde Hilfe und ohne Erschwernisse den öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Neben Fahrgästen in Rollstühlen, mit Rollatoren oder etwa Sehbehinderten sollen auch Menschen mit Gepäck oder Kinderwagen höhengleich bequem ein- und aussteigen können.
Sobald neben den beiden Haltestellen in der Limmerstraße auch die Haltestelle Harenberger Straße barrierefrei ausgebaut ist, gibt es keine Haltestellen mehr auf Straßenniveau zwischen Hauptbahnhof/ZOB und dem Endpunkt Ahlem. Dann kann die ÜSTRA hier ihre stufenlosen Fahrzeuge einsetzen, die nach und nach die alten grünen Bahnen und die Silberpfeile mit Klapptrittstufen ablösen. Ein zeitnaher barrierefreier Ausbau der drei Haltestellen ist notwendig, um Engpässe beim Einsatz der Stadtbahnen zu vermeiden, weil immer weniger Züge der älteren Baureihen mit Stufen zur Verfügung stehen.
Um das Baurecht zu erhalten, ist das Planfeststellungsverfahren für die Hochbahnsteige erforderlich. Zuständig ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), die das Verfahren einleitet. Die Planunterlagen werden öffentlich ausgelegt, wer seine Belange berührt sieht, kann Einwendungen einreichen.
In einem Erörterungstermin werden die Auswirkungen des Bauvorhabens mit Betroffenen, denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem Bauherren detailliert erörtert, es wird nach Lösungen gesucht. Nach der geltenden Rechtslage prüft die Behörde alle ihr vorliegenden Informationen, wägt die Interessen gegeneinander ab und trifft eine Entscheidung, die keinen Beteiligten oder Betroffenen über Gebühr belastet. Die NLStBV genehmigt das Bauvorhaben mit dem Planfeststellungsbeschluss.
Bildquellen:
- Linie 10 in die City: www.hannover-entdecken.de