Freizeit, Soziales

Himmelfahrt: Auflagen zur Nutzung des Maschparks

Abgrenzung des Geltungsbereiches im Maschpark

Abgrenzung des Geltungsbereiches im Maschpark

Die Landeshauptstadt Hannover hat eine Allgemeinverfügung für die Nutzung des Maschparks am 18. Mai 2023 (Himmelfahrt) erlassen. Sie untersagt das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen, wie zum Beispiel Flaschen und Gläsern, in der Zeit von 10 bis 24 Uhr.

Die Allgemeinverfügung erfolgte vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Vorjahren, in denen es wiederholt zu missbräuchlicher Nutzung, Straftaten und zu erheblichen Verschmutzungen gekommen ist.

In diesem Zusammenhang wird auch auf das ganzjährig bestehende Grillverbot im Maschpark hingewiesen sowie daran erinnert, dass sich auch an diesem Tag jeder so zu verhalten hat, dass andere Personen nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden.

Es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.

Bildquellen:

  • Abgrenzung des Geltungsbereiches im Maschpark: Stadt Hannover