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Hannover-Aktiv-Pass

Mehr Berechtigte als bisher bekommen den Hannover-Aktiv-Pass. Das hat der Rat der Stadt in der vergangenen Woche beschlossen.

Den Pass können jetzt auch die minderjährigen Kinder erhalten, die in Haushalten von Arbeitslosengeld II – Empfängern (Hartz IV) leben und selbst keinen eigenen Anspruch auf Leistungen haben. Diese Kinder sind zwar auf den Bewilligungsbescheiden der JobCenter genannt, die für die Ausstellung des Passes notwendig sind. Da auf den Formularen jedoch "Anspruch 0 Euro" vermerkt ist, zählten sie bisher nicht zu den Berechtigten.

Das ändert sich ab sofort. Betroffenen Eltern wird der Pass bei einem Bürgeramt der Wahl auf Wunsch ausgestellt. Die Vorlage des Bewilligungsbescheides des JobCenters genügt.

Beim automatischen Versand der neuen, ab 1. September 2010 gültigen Hannover-Pässe im August werden diese Kinder ihren Pass wie alle anderen Familienangehörigen per Post bekommen.

Dasselbe gilt auch für Familien, die vom Fachbereich Soziales der Stadt Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung erhalten. Hier werden die Eltern beziehungsweise Elternteile gebeten, sich an ihre zuständigen SachbearbeiterInnen im Fachbereich Soziales zu wenden, die den Pass auf Wunsch dann ausstellen und zusenden.

Neu zu den Pass-Berechtigten sind außerdem Personen hinzugekommen, die laufende Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege erhalten und daneben nicht gleichzeitig Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Auch hier ist ein Anruf bei den zuständigen SachbearbeiterInnen im Fachbereich Soziales oder Fachbereich Senioren ausreichend.