Wo ist das Grillen in Hannover erlaubt und welche Auflagen gibt es?
Die Erlaubnis zum Grillen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Hannover ist in der “Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung” (SOG-VO) geregelt. Die Verordnung erlaubt das Grillen unter bestimmten Rahmenbedingungen.
- es darf ausschließlich Holzkohle in feuerfesten, mobilen Grillgeräten zu verwendet werden
- der Grill muss außerhalb des Kronenbereiches von Bäumen aufgestellt werden
- die Kohle muss nach dem Grillen vollständig gelöscht und mit dem übrigen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgt werden
Untersagt ist das Grillen außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen, Friedhöfen und historische Parkanlagen. Auch in Wäldern und Landschaftsschutzgebieten ist das Grillen in der Regel verboten.
Zu den historische Parks und Friedhöfen gehören der Sankt Nikolai-Friedhof, der Neustädter Friedhof, der Welfengarten, der Stadtpark am HCC, der Tiergarten in Kirchrode, der Maschpark, der Hermann-Löns-Park, der Hinübersche Garten in Garbsen, die Trip´sche Parkanlage in Gehrden und der Ottomar-von-Reden-Park ebenfalls in Gehrden. Auch im Gartenfriedhof und in Teilen des Von-Alten-Garten ist das Grillen verboten. Dort stehen wie in allen Gartendenkmälern entsprechende Hinweisschilder.
In der Region gibt es einige feste Grillplätze mit entsprechender Ausstattung. Zum Beispiel am Silbersee in Langenhagen, am Blauen See in Garbsen, am Steinhuder Meer und rund um den Deister.
Die Stadt Hannover hat ein Merkblatt zur Sicherheit beim Grillen auf ihrer Webseite. Falls Unsicherheiten bestehen ob am ausgesuchten Platz das Grillen erlaubt ist oder nicht kann man sich an den Bürger-Service im Fachbereich Umwelt & Stadtgrün unter Tel.: 0511 / 168 – 43801 oder E-Mail: umweltkommunikation@hannover-stadt.de wenden.
In den Sommermonaten kann es bei anhaltender Trockenheit auch zum Grillverbot in öffentlichen Bereichen kommen. 2023 wurde dies zum Beispiel von der Stadt und Region mit einer Allgemeinverfügung angeordnet.
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- Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen verboten: Pixabay