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Generelle Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit

Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beginnt wie in jedem Jahr am 1. April die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Ab diesem Datum gilt auch in den Wäldern und freien Landschaften Hannovers eine generelle Anleinpflicht für Hunde.

Anleinpflicht für Hunde

Anleinpflicht für Hunde

Diese Regelung dient dem Schutz der freilebenden Tiere. „Durch diese Maßnahme soll insbesondere das Jungwild sowie boden- und bodennahe brütende Vögel geschützt werden“, erklärt Beate Butsch, Leiterin des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover. Zu den betroffenen Vogelarten zählen in der freien Landschaft unter anderem Feldlerche, Wachtel, Rebhuhn oder Wiesenpieper sowie Zilpzalp, Nachtigallen, Rotkehlchen und Zaunkönig in den Wäldern.

Auch wenn nicht jeder Hund seinem Instinkt als Beutegreifer nachgeht und Jungtiere erlegt, können freilaufende Hunde durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang erheblichen Schaden anrichten. Sie können brütende Vögel stören, wodurch deren Gelege erkalten oder sogar zerstört werden. Bei bereits geschlüpften Jungvögeln können die Altvögel beim Füttern oder Wärmen des Nachwuchses gestört werden. „Solche Verluste durch Missachtung der Anleinpflicht gefährden insbesondere die Bestände seltener Vogelarten oder solcher mit stark rückläufiger Anzahl, wie Feldlerche, Rebhühner oder Nachtigallen. Erholungssuchende werden dann in den kommenden Jahren immer öfter vergeblich auf den Gesang dieser Vögel warten“, so Butsch.

„Wir bitten daher alle Hundehalterinnen um Verständnis und Einhaltung der Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli“, appelliert Butsch. „Durch den Schutz der Natur und der Artenvielfalt können Hundehalterinnen einen bedeutenden Beitrag leisten. Gerade angesichts der hohen Anzahl an in Hannover gehaltenen Hunden ist diese Maßnahme besonders wichtig.“

Die Anleinpflicht gilt nicht auf den im Stadtgebiet eingerichteten Hundeauslaufflächen und –wegen. Dort dürfen die Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen. Allerdings muss auf den Hundeauslaufwegen im Landschaftsraum Kronsberg und auf der Hundeauslauffläche im Bornumer Holz die temporäre Anleinpflicht eingehalten werden.

Auf der Webseite der Stadt Hannover sind weitere Informationen zur Anleinpflicht, zu Ausnahmen und zu Auslaufflächen zu erhalten. Dort gibt es auch ein Merkblatt zum „Umgang mit Hunden in den Freiräumen von Hannover“.

Auch bei Rückschnitten an Bäumen und Hecken im Stadtgebiet, soweit sie nach Baumschutzsatzung und Naturschutzgesetz überhaupt zulässig sind, ist besondere Vorsicht geboten, um brütende Vögel nicht zu stören. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat hierfür ein Merkblatt erstellt.

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