Corona

Wann gilt man als geboostert, mit Johnson & Johnson keine einfache Frage

Update 17.01.2022

Bund ändert Regeln für Personen, die mit Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden – Zweite Impfung gilt nicht mehr als Auffrischung

Im Rahmen der Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung hat das Paul-Ehrlich-Institut die Kriterien des Impfstatus von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, geändert.

Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen.

Somit ist nun auch beim Impfstoff von Johnson&Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und der Corona-Verordnung des Landes zu betrachten. Diese Neuregelung des Bundes bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Janssen eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ betrachtet werden können und nicht mehr von der Befreiung von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung umfasst sind.

Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, werden herzlich gebeten, sich drei Monate später um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen, um den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion, insbesondere aber einem schweren COVID-Verlauf zu erhalten. Bis zum Erhalt der dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G+.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Auffrischungsimpfung nach drei Monaten unbedingt Gebrauch und nutzen Sie eines der zahlreichen Impfangebote im ganzen Land. Es steht ausreichend Impfstoff zur Verfügung und viele kommunale Impfteams haben kurzfristig freie Termine oder Impfangebote ohne Termin im Angebot. Je mehr Menschen wir in diesen Tagen mit einer Impfung erreichen können, desto besser werden wir als Gesellschaft durch die nächsten Wochen kommen und desto geringer wird die Belastung für unser Gesundheitssystem ausfallen.“

Die maßgeblichen Kriterien für den Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut unter: www.pei.de/impfstoffe/covid-19.

Viele haben im letzten Jahr eine Erstimpfung mit Johnson & Johnson bekommen. Oftmals ganz bewusst, denn das hatte auch sehr praktische Gründe. Mit nur einer Impfung galt man schon nach zwei Wochen als vollständig Geimpft.

Nun sind wir an dem Punkt wo dies erst nach einer sogenannten Boosterimpfung der Fall ist. Genau da fangen jetzt die Probleme an. Bei anderen Impfstoffen gilt die dritte Impfung als Booster. Bei Johnson & Johnson schon die Zweite oder die Dritte oder? Auf einer Infoseite des Bundes spricht man von einer Optimierung der Grundimmunisierung und einer zusätzlichen Booster Impfung. Diese Bezeichnungen verwirren. Noch mehr die Regelungen der Bundesländer die dies unterschiedlich interpretieren. Was nun wirklich Sache ist kann im Augenblick nicht einmal das Gesundheitsministerium beantworten. Oder aber man will es nicht beantworten.

Zitat:

Laut Beschluss der EU-Kommission müssen bis zum 1. Februar die Nachweise für JJ-Geimpfte und Genesene geändert werden. Das setzt das Bundesministerium für Gesundheit gerade um.

Wir prüfen dabei, wie die Zertifikate von betroffenen Personen, die mit einem einmal anzuwendenden Vektorimpfstoff oder im Falle einer Genesenenimpfung möglichst schnell und einfach ein Zertifikat erhalten können, welches den neuen Darstellungsanforderungen entspricht.

Hört sich nach Beamtensprech an und ist es wohl auch. Auf die einfache Frage welche Regelung denn nun aktuell gilt ist diese Aussage für betroffen Bürger nicht sehr hilfreich. Vor allem da dies bereits die zweite Nachfrage war. Die erste Antwort war noch weitaus abstruser.

Zitat:

Mit der voranschreitenden Impfkampagne entwickeln sich auch die Anforderungen an das COVID-19-Impfzertifikat weiter. Vor dem Hintergrund der Ermöglichung einer zielgenauen Darstellung von Booster-Impfungen bei verschiedenen Fallkonstellationen hat die EU neue Bestimmungen für die Darstellung der entsprechenden Impfungen erlassen. Der zum 21. Dezember 2021 erlassene Durchführungsrechtsakt 2021/2301 der EU-KOM. Sieht eine differenzierte Darstellung von Impfungen in Folge einer Erstimpfung mit einem einmal anzuwendenden Vektorimpfstoff oder nach einer Genesung im Gegensatz zu der Darstellung von Impfungen mit Impfstoffen die zur Grundimmunisierung zweifach angewendet wurden, vor. Die neuen Regelungen setzen technische Anpassungen in allen zur Ausstellung der Zertifikate verwendeten Systemen vor und sind entsprechend den Bestimmungen der EU bis zum 1. Februar 2022 umzusetzen. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft dabei, wie die Zertifikate von betroffenen Personen, die mit einem einmal anzuwendenden Vektorimpfstoff oder im Falle einer Genesenenimpfung möglichst schnell und einfach ein Zertifikat erhalten können, welches den neuen Darstellungsanforderungen entspricht. Personen, die nach einer zweimaligen Impfung grundimmunisiert wurden und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von den Regelungen der EU nicht betroffen. Diese Zertifikate bleiben unverändert zum Nachweis einer Boosterimpfung einsatzfähig.

Impfstatus

Auch in der CoronaWarnApp ist nicht klar ersichtlich wie der Impfstatus ist. Impfung 1 von 1 bei Johnson & Johnson ist noch klar. Für die zweite Impfung mit einem Biontech oder Moderna Impfstoff gibt es aber die Varianten 2 von 2 und 3 von 3. Was davon richtig ist kann einem auch niemand sagen.

Fazit: Geboostert oder nicht geboostert? Man weiß es nicht so genau. Bisher ging es in Niedersachsen zumindest dafür durch. In Bayern soll es schon anders sein und wie es sich im Ausland verhält weiß niemand so genau. Das Ganze ähnelt den restlichen Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung. Viele unterschiedliche Regelungen die eine möglichst umfassende Verwirrung beim Bürger schaffen. Kein Wunder das viele inzwischen aus der Pandemiebekämpfung innerlich ausgestiegen sind.

Bildquellen:

  • Impfstatus: www.hannover-entdecken.de
  • Covid 19 Impfserum: Pixaby