Verkehrsinformationen

Einbahnstraßenregelung an der Sallstraße

Die Straßenumgestaltung der nördlichen Sallstraße für den fehlenden Streckenabschnitt zwischen Kortumstraße und Marienstraße wird ab Montag (21. August) weiter fortgesetzt. Für diesen Bereich gilt bis voraussichtlich Freitag (13. Oktober) in Fahrichtung stadteinwärts eine Einbahnstraßenregelung. In diesem Zeitraum ist ein Linksabbiegen von der Sallstraße in die Marienstraße nicht möglich. Es werden weiträumige Umleitungen ausgeschildert.

Die Üstra-Bushaltestellen in Fahrtrichtung stadtauswärts können auf Höhe Lutherstraße und auf Höhe Stolzestraße umleitungsbedingt nicht angefahren werden. Es wird eine Ersatzhaltestelle in der Geibelstraße, Ecke Sallstraße, eingerichtet.

Bereits ab Mittwoch (16. August) finden Arbeiten an der Löschwasserleitung der Stadtbahnhaltestelle Marienstraße statt. Hierfür wird die Sallstraße in Fahrtrichtung stadtdeinwärts auf einen Fahrstreifen reduziert. Bereits während dieser Maßnahme wird das Linksabbiegen nicht möglich sein. Die Einbahnstraßenregelung tritt jedoch erst ab dem 21. August in Kraft.