Politik, Soziales

“Ehe für alle”: Standesamt richtet Sonderservice ein

Heute ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit wird es zum 1.Oktober 2017 in Kraft treten.

Somit können ab dem 1. Oktober auch Menschen gleichen Geschlechts eine Ehe begründen, die bisher dafür vorgesehene Lebenspartnerschaft kann ab diesem Stichtag nicht mehr eingegangen werden. Bestehende Lebenspartnerschaften sind nicht berührt, können aber auf Wunsch der LebenspartnerInnen in eine Ehe umgewandelt werden.

Am 1.August 2001 wurden in Hannover die bundesweit ersten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften begründet und zwar sowohl von einem männlichen, als auch von einem weiblichen Paar. Beide Paare werden nun am Sonntag, den 1.Oktober 2017 um 15 Uhr im Standesamt Hannover getraut. Dabei handelt es sich um eine gesonderte Absprache zwischen den betreffenden Paaren und dem Standesamt Hannover. Mit diesen beiden Trauungen am Sonntag und somit dem ersten möglichen Tag soll die Besonderheit und die Bedeutung der neuen gesetzlichen Regelung hervorgehoben werden.

„Viele gleichgeschlechtliche Paare haben lange darauf warten müssen, in Deutschland die Ehe schließen zu können. Heute freuen wir uns mit diesen Paaren und bringen diese Freude auch dadurch zum Ausdruck, dass wir die ersten beiden Trauungen direkt am Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes ermöglichen“, erklärt hierzu der Ordnungsdezernent der Landeshauptstadt Hannover, Axel von der Ohe.

Informationen zu diesem Termin folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

In Hannover waren am 31. Dezember 2016 1.671 Menschen gemeldet, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Ob alle diese Partnerschaften umgewandelt werden möchten, ist nicht bekannt und kann von hier auch nicht geschätzt werden.

Das Standesamt Hannover wird aber mit einer kurzfristigen personellen Verstärkung versuchen, eine möglicherweise gesteigerte Nachfrage aufzufangen.

Vor dem Hintergrund der ganz besonderen Bedeutung dieser neuen gesetzlichen Regelung wird das Standesamt Hannover am Montag, dem 2. Oktober insgesamt 28 außerplanmäßige Termine für die Umwandlung von Lebenspartnerschaften, bzw. für die erstmalige Begründung von gleichgeschlechtlichen Ehen anbieten. Hierfür stehen die Trauzimmer im Alten Rathaus bereit. Hinweis: Normalerweise finden Montags keine Trauungen statt.

Interessierte Paare können sich ab sofort an das Standesamt wenden (0511/168-43126, ehe.standesamt@hannover-stadt.de), wo sie die notwendigen Informationen erhalten können. Das Standesamt geht davon aus, dass auch für die Umwandlung ein vorheriger Anmeldetermin erforderlich sein wird.

Diese Informationen sind derzeit – insbesondere bezüglich der Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften – noch nicht verbindlich, weil bislang noch keine weitergehenden Ausführungsbestimmungen vorliegen.