Auch in Hannover ist der Trend zum Elektroroller angekommen. Zum Maschseefest im August startete der Anbieter TIER Mobility seinen E-Scooter-Verleih in Hannover. Schon zwei Wochen später hatte auch der Mitbewerber Lime Hannover entdeckt. Die Mietroller des aus Kalifornien stammenden Unternehmens können seit dem ebenfalls in Hannover ausgeliehen werden. Zusammen sind damit einige Hundert E-Roller im Stadtgebiet zu finden. Ob die Scooter auch für den täglichen Arbeitsweg taugen muss jeder selbst entscheiden. Zu vielfältig sind die Vor- und Nachteile auf dem Arbeitsweg für die verschiedenen Berufsgruppen.
Wie funktionier die E-Scooter Leihe?
Um einen Roller entleihen zu können, wird zunächst die App des Anbieters aus dem App Store oder aus Google Play benötigt. Nach einer Registrierung per E-Mail kann dann der Roller über den integrierten QR-Code gestartet werden.
Was kostet die Miete?
Meistens werden 1 € Aktivierungsgebühr pro Fahrt und ein Betrag pro genutzter Minute fällig. Gezahlt werden kann ausschließlich per Paypal oder Kreditkarte. Nach der Fahrt zeigt die App die nächstgelegenen Parkmöglichkeiten und auch Parkverbotszonen an.
Ausstattung und Sicherheit
Die Anbieter versprechen Nachhaltigkeit und Sicherheit. Die Scooter sollen eine lange Lebensdauer bieten und sind mit mehreren Bremsen und doppelter Federung ausgestattet. Eine Haftpflichtversicherung deckt außerdem alle Fahrten ab.
Regeln für den Umgang in Hannover
Die Landeshauptstadt Hannover weist auf folgende Regeln hin:
- ordnungsgemäßer und rücksichtsvollen Gebrauch der Roller
- Einhaltung der Regelungen der Elektrokleinfahrzeugeverordnung
- kein Abstellen an öffentlichen Fahrradabstellanlagen (z.B. Fahrradbügel) und Grünanlagen (Gärten, Wald, Parkanlagen, Uferbereiche usw.); aufgrund erhöhter Brandlast durch die Akkuzellen
- beim Abstellen von E-Rollern ist zu beachten, dass keine Zugänge oder Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge, Zugänge von Hochbahnsteigen versperrt oder deren Zugang erheblich erschwert oder in ihrer Funktion wesentlich gestört werden
- gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, Rollstuhlrampen oder Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen
- auch freigehalten werden müssen Bereiche von Querungsstellen (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln usw.) und Zufahrten zu Grundstücken (insbesondere für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Flächen für Fahrzeuge der Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste)
- die Zugänglichkeit von Briefkästen, Parkscheinautomaten, oberirdischen Verteilerkästen, Telefonzellen, Bushaltestellen, Aufzügen und Auffahrten sowie öffentliche Einrichtungen aller Art muss gewährleistet werden
Außerdem sind weitere Tipps rund um das Thema, wie zum Beispiel das tragen eines Helms, auf der Webseite der Stadt Hannover zu finden.
Bildquellen:
- white_s_a: www.hannover-entdecken.de