In der Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO) werden die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten auf den beiden Seen regelt.
Die beiden Gewässer sind beliebte Erholungsräume. Grundlage ist eine faszinierende Natur, die die Möglichkeit bietet verschiedensten Wassersport auszuüben. Diese beiden Interessen sind in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.
In der DStMVO sind bestimmte Nutzungen zugelassen, allen voran das Segeln, Surfen und Baden. Geregelt wird in diesem Zusammenhang auch, ob bzw. welche Befähigungen man dafür braucht und welche Regeln dabei gelten. Nicht sportlich Aktive können sich bei Fahrten mit den traditionellen Auswanderern an der Natur erfreuen und die Regelungen der DStMVO dem „Kapitän“ überlassen.
Jeweils vom 1. November eines Jahres bis zum 20. März (Steinhuder Meer) bzw. bis zum 31. März (Dümmer) des Folgejahres ist das Befahren der Seen nicht gestattet. In dieser Zeit haben die Belange des Naturschutzes vorrang. Die beiden Seen sind international bedeutsame Gebiete für Zug- und Rastvögel, die in dieser Zeit nicht gestört werden sollten.
Neben der DStMVO gibt es noch die DStMFührerscheinV. In dieser Verordnung ist alles geregelt was für Berufsschiffer von Bedeutung ist. Zum Beispiel welche Qualifikation der Führer eines Fahrgastschiffes oder Auswanderers braucht.
Dümmer und Steinhuder Meer Verordnungen
- Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO) (777 KB)
- Führerschein-Verordnung (DStMFührerscheinV) (326 KB)
- Änderung der Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung vom 15.02.2008 (228 KB)
- Änderung der Verordnung vom 22.02.2011 (157 KB)
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
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