Kalenderblatt

Der Bundestag ordnet das erste Sonntagsfahrverbot an

Am 19. November 1973 ordnet der Deutsche Bundestag anlässlich der bestehenden Ölkrise das erste Sonntagsfahrverbot für den 25. November an.

An vier Sonntagen wurde ein allgemeines Sonntagsfahrverbot auch für den Pkw-Verkehr eingeführt. Autofrei waren der 25. November sowie der 2., 9. und 16. Dezember 1973. Ausnahmen gab es für die Versorgung und die öffentliche Personenbeförderung. Lkw mit frischen Lebensmitteln waren ebenfalls vom Fahrverbot ausgenommen und durften die Autobahnen benutzen. Außerdem blieb wieder der „Berlinverkehr“ vom Fahrverbot verschont. Neben Deutschland beteiligten sich damals noch fünf weitere europäische Staaten an dem Verbot. Ziel war das Einsparen von Öl, das durch eine Reduzierung der Förderung durch die OPEC knapp geworden war. Ein weiterer Grund für die Maßnahme war, der Bevölkerung den Ernst der Situation nahe zu bringen.

Die Auswirkungen des Verbotes waren eher symbolischer Natur, denn die Menge des eingesparten Brennstoffs war nur gering. Allerdings fand damals ein erstes Umdenken in Energie- und Umweltaspekten seinen Anfang. Straßentransporte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin waren bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen.

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  • Kalenderblatt: www.hannover-entdecken.de