Politik

CDU sieht eine ausufernde Regulierungswut in der neuen Sondernutzungssatzung der Stadt

cdu-hannover-logoVerwaltung präsentiert abenteuerliche Gehirnakrobatik

So kommentiert Jens-Michael Emmelmann, stellvertretender Vorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion die nun vorgelegten sogenannten Gestaltungsrichtlinien für Außengastronomien und Freisitze gemäß der Sondernutzungssatzung.

„Die 13 Seiten Regelungen, wie Schirme, Tische und Stühle, Pflanzkübel, Beleuchtung und sogar Trennwände auszusehen haben, sind ein wahres Feuerwerk der Regulierungswut. Dabei allerdings völlig unausgegoren und interpretationsbedürftig“, so Jens-Michael Emmelmann weiter.

„Um einige Beispiele des Behördenirr- und wirrsinns anzuführen: Es sollen grelle Farben ebenso wie laute Beschallung vermieden werden, Schirme dürfen nur dezente Werbung aufweiden. Ich frage mich, wer diese Attribute definiert und wessen Geschmack entscheidet. Falls ich gefragt würde, müßte ich zugeben, dass ich die Farbe rot als ausgesprochen grell empfinde“, fügt Emmelmann hinzu „aber Geschmäcker sind bekanntlich unterschiedlich“.

„Tische dürfen aus allen möglichen Materialien bestehen, nur nicht aus Stein oder Glas. Unabhängig davon, dass sich mir die Logik dieser Eingrenzung nicht erschließt, finde ich es ausgesprochen schade, dass hier der Raum für Kreativität derart eingeschränkt wird. Würde man Tischdecken verwenden, so Jens-Michael Emmelmann weiter, hätte sich diese Regulierung erledigt. Ebenso unsinnig erscheint mir die Vorgabe, auf Bierzeltgarnituren grundsätzlich zu verzichten. Was passiert dann zum Beispiel beim Schützenausmarsch? Was mit dem Gastronomen, der sich diese Möbel nicht leisten kann? Wer soll das alles kontrollieren und wer bezahlt die Kontrolleure?“

Emmelmann weiter: „Ich habe den Eindruck, dass hier die Stadtverwaltung „durch die kalte Küche“ Reglementierungen nachschiebt, die der 2008 – gegen unseren Widerstand verabschiedeten Sondernutzungssatzung – so nicht zu entnehmen waren. Wir haben bereits damals mit unseren Änderungsanträgen versucht, die Regelungen zu den Bemessungen von Warenbänken, die Vorgaben zu der Art und dem Material des verwandten Mobiliars und elektronischen und elektrischen Elementen zu relativieren und praktisch umsetzbare Lösungen zu finden – leider ohne Erfolg. Wenn ich jedoch jetzt lese, dass keine Projektionen erlaubt sind, heißt dass dann gleichzeitig, dass nirgendwo mehr Public Viewing stattfinden darf.

Was passiert dann mit Gastronomen, die über große Brauereien oder Zigarettenhersteller gesponsort werden und somit indirekt deren Corporate Identitiy und Logos präsentieren? Werden die Grünen, die sich so oft für eine grünere Innenstadt ausgesprochen haben, Maßnahmen ergreifen, wenn es keine geschlossenen Reihen von Pflanzkübeln mehr geben darf? Welchen Grund gibt es dafür, dass Stehtische keinen größeren Durchmesser als 1,20 m aufweisen dürfen? fragt Emmelmann nach.

„Ein besonders pikantes Thema ist das Verbot der Aufstellung von Pavillons. Ich denke, dass dann Feste wie „Hannover is(s)t phantastisch“ ausfallen müssen, Raucher zu Hause bleiben dürfen oder im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen, wenn sie sich bei schlechtem Wetter unter Schirmen, die nicht mit ineinandergreifenden Regenrinnen ausgestattet sein dürfen, in der Außengastronomie aufhalten. Auch Einzelhändler, wie Schmorl und von Seefeld mit ihren marktähnlichen Verkaufsständen sind betroffen. Die neuen Regelungen verbieten Verkaufsstände mit Dach, geben eine Tiefe der Warenbänke von maximal 1,50 m vor und verbieten Kassen im Außenbereich. Und – last but not least – muß auch der Gartensaal komplett umgerüstet werden – entsprechen doch zahlreiche Einrichtungselemente nicht den neuen Vorschriften.“

„Die neue Gestaltungsrichtlinie wirft Fragen über Fragen auf und bietet keine Lösungen“, stellt Jens-Michael Emmelmann lakonisch fest. „ Mich erinnert dieses Machwerk, denn als solches muss man die Bestimmungen wohl bezeichnen, sehr an einen alten Song von Reinhard Mey. Dort heißt es in einer beißenden Analyse eines Behördengangs, dass man sich wohl erst den Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars besorgen müsse. Und genau das finden wir auch in den neuen Richtlinien: unter 3.3.7. Sondermöbel heißt es „ hiervon abweichendes Mobiliar muss gesondert beantragt werden und im Einzelfall genehmigt werden (z.B. Loungemöbel).“ Da muss der Gastronom also nicht nur beantragen, sondern dafür auch noch bezahlen? Das kann nun wirklich nicht mehr wahr sein. Ich frage mich, wann dann die Gastronomen und Gewerbetreibenden noch dazu kommen, ihren Geschäften nachzugehen und ich frage mich auch, welche juristischen Folgen oder mögliche Klagewellen, diese neue Richtlinie nach sich ziehen wird“ so Jens-Michael Emmelmann abschließend.

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