Klage gescheitert: Maschseefest 2023 darf fortgesetzt werden
Eilantrag gegen die weitere Durchführung erfolglos, da keine rechtswidrige Lärmbelästigung vorliegt Die Antragstellerin wendet sich gegen die Durchführung des Maschseefestes 2023. Mit Bescheid vom 10. Juli 2023 erteilte die Landeshauptstadt Hannover der Hannover Veranstaltungs GmbH die Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung, vom 26. Juli bis zum 13. August 2023 die Veranstaltung „Maschseefest 2023“ …