Verkaufsstart von Silvesterfeuerwerk am 28. Dezember – Sicherheit steht an erster Stelle
Das neue Jahr mit bunten Lichtern und Knalleffekten zu begrüßen, ist für viele Menschen eine liebgewonnene Tradition: Der Verkauf von Silvester-Kleinfeuerwerk der Kategorie F2 an Verbraucher*innen ist in diesem Jahr in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember gestattet. Zu dieser Kategorie gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, Heuler, Batteriefeuerwerke und Bodenknallkörper mit einer bestimmten Maximalmenge …