Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2017/18
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 schulpflichtig. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. …