Allgemeines

Bundestag stimmt für das Leistungsschutzrecht

Heute hat der Bundestag über das Leistungsschutzrecht abgestimmt.

Abgegeben wurden 539 Stimmen. Davon 293 Ja-Stimmen, 243 Nein und 3 Enthaltungen. Das Leistungsschutzrecht ist damit angenommen.

Im Kern möchten die großen Verlage gerne Geld von Google und anderen Suchmaschinenbetreibern dafür haben, dass diese Ihre Artikel mit sogenannten Snippets verlinken. Das sind die kurzen Anrisstexte, die in den Suchergebnislisten zum Beispiel in der Google-Suche erscheinen. Interessant wäre es sicherlich wenn Google einfach die Verlage nicht mehr im Suchindex berücksichtigen würde.

Einzige Ausnahme ist, dass es weiterhin möglich sein soll "einzelne Worte oder kleinste Textausschnitte" eines Presseerzeugnisses benutzen. Offen bleibt die Frage, was man unter kleinsten Textausschnitten zu verstehen hat. In der Google-Suche tauchen 17 bis 21 Worte plus Überschrift auf. Bei Google-News sind mit rund 30 bis 33 Worte plus Überschrift ein Paar mehr. "Hannover 96 gewinnt gegen Bayern München" mit Link auf die HAZ wäre demnach wohl noch erlaubt. "Hannover 96 gewinnt zum wiederholten Mal mit einer großartigen Leistung gegen den Rekordmeister Bayern München" dann wohl schon nicht mehr. Was wohl bei einer zufällig gleichen Wortwahl passiert?

Fazit für mich: Verlinke keine Zeitungsartikel mehr! Sicher ist Sicher!!!

Siehe:

  • Verteidige dein Netz – Eine Initiative von Google gegen das Leistungsschutzrecht
  • In eigener Sache: Leistungschutzrecht