Am 1. August 2013 tritt das Gesetz über das Betreuungsgeld in Kraft, das Eltern anstelle eines Betreuungsplatzes in der Krippe oder der Tagespflege beantragen können. Anspruch haben Eltern, deren Kinder ab dem 1. August 2012 geboren wurden und die keine Betreuung in öffentlich geförderten Einrichtungen (Krippe oder Tagespflege) in Anspruch nehmen.
Bei der Landeshauptstadt Hannover wird die Elterngeldstelle des Fachbereichs Jugend und Familie für die Bearbeitung der Betreuungsgeldanträge zuständig sein, allerdings liegen der Stadt aktuell noch keine Ausführungsbestimmungen für die Antrags- und Auszahlungsmodalitäten vor. Dies gilt auch für den vom Land Niedersachsen zu erstellenden Antragsvordruck, der voraussichtlich erst Mitte Juli zur Verfügung stehen wird.
Jugend- und Sozialdezernent Thomas Walter kritisiert: "Dass Bund und Land Niedersachsen auch vier Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes noch keine vollständigen Richtlinien für die Antragstellung und Auszahlung des Betreuungsgeldes zur Verfügung gestellt haben, ist nach dem langen Vorlauf unverständlich. Falls es durch fehlende Regelungen zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge kommt, sind diese jedenfalls nicht von kommunaler Seite zu verantworten."
Das Betreuungsgeld beträgt 100 Euro monatlich pro Kind, ab 1. August 2014 dann 150 Euro. Es wird maximal 22 Monate gezahlt, längstens bis zum dritten Geburtstag. Das Betreuungsgeld wird nach dem Bezug des Elterngeldes – in der Regel also nach 12 oder 14 Monaten – gezahlt, beide Leistungen parallel werden nicht gewährt.
Eltern, die das Betreuungsgeld anstatt eines Betreuungsplatzes in Anspruch nehmen möchten, können sich unter der Telefonnummer 168-46262 (Info-Telefon Eltern- und Betreuungsgeld) informieren.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass aus den nicht von ihr zu vertretenden Gründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Anträge entgegen genommen werden können. Sobald die Antragsunterlagen vorliegen, wird die Stadt die Öffentlichkeit darüber informieren.
Pressemitteilung: Stadt Hannover