Das Niedersächsische Glücksspielgesetz soll geändert werden. Einen entsprechenden Entwurf des Niedersächsischen Innenministeriums hat das Kabinett am Dienstag zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Mit den geplanten Änderungen sollen in der Praxis des Verwaltungsvollzugs bereits bewährte Vorgehensweisen normiert und vorhandene Regelungslücken geschlossen werden. Dabei stehen insbesondere die Spielhallen im Fokus.
Die im Bereich der Spielhallen vorgesehenen Änderungen gehen auf Vorschläge des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums zurück. Insbesondere soll das bereits angewandte Losverfahren zur Auflösung des Verbots von Mehrfachkonzessionen gesetzlich geregelt werden. Dadurch soll ab Juli 2017 nach Ablauf der Übergangsfrist die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen Spielhallen gewährleistet werden. Von dieser Regelung sind in Niedersachsen etwa 1.900 Spielhallen betroffen. Ungefähr die Hälfte der Betriebe dürfte wegen der geltenden Abstandsregelung des Glücksspielstaatsvertrags an ihren bisherigen Standorten nicht mehr erlaubnisfähig sein.
Hintergrund ist die in den vergangenen Jahren stark angestiegene Zahl von Spielhallenbetrieben in Niedersachsen. Damit hängt natürlich auch die Gefahr zusammen, dass immer mehr Menschen spielsüchtig werden. Fachkreise gehen davon aus, dass deutschlandweit etwa eine viertel Million Menschen pathologisch in Spielhallen spielen. Als Reaktion hierauf haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder bereits 2012 vereinbart, mit der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages eine neue Erlaubnispflicht für Spielhallen vorzuschreiben, um so dem Problem der Spielsucht entgegenzuwirken. Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf der Landesregierung setzt das um.
Zur effektiveren Bekämpfung des illegalen Glücksspiels soll außerdem eine Rechtsgrundlage für die rechtssichere Durchführung von behördlichen Testspielen geschaffen werden. Testkäufe und Testspiel sind dabei wichtige Instrumente bei der Bekämpfung illegaler Glücksspiele. Die Einführung einer entsprechenden Rechtsgrundlage stellt klar, dass die Aufsichtsbehörde zu Ermittlungszwecken und zum Nachweis unerlaubten Glücksspiels Testkäufe und Testspiele durchführen darf, die nicht als behördliche Maßnahme erkennbar sind.
Darüber hinaus soll die Regelung zur Verwendung der Glücksspielabgabe als Finanzhilfe für die „Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung” an die Praxis angepasst werden. Mit der Regelung über die Verwendung der Finanzhilfe für die Stiftung wird einer Empfehlung des Landesrechnungshofes gefolgt.
Die übrigen im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen dienen der Vereinheitlichung der Verfahrensgestaltung und der inhaltlichen Klarstellung von Regelungen, die in der Praxis zu Auslegungsfragen geführt haben. Sie leisten damit einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des geltenden Glücksspielstaatsvertrages und des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes.