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Änderung des Glücksspielgesetzes: Land will Spielsucht-Prävention und effektivere Bekämpfung illegalen Glücksspiels

Das Niedersächsische Glücksspielgesetz soll geändert werden. Einen entsprechenden Ent­wurf des Niedersächsischen Innenministeriums hat das Kabinett am Dienstag zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Mit den geplanten Änderungen sollen in der Praxis des Verwaltungsvollzugs bereits bewährte Vorgehensweisen normiert und vorhan­dene Regelungslücken geschlossen werden. Dabei stehen insbesondere die Spielhallen im Fokus.

Die im Bereich der Spielhallen vorgesehenen Änderungen gehen auf Vorschläge des Niedersächsischen Wirtschaftsmi­nisteriums zurück. Insbesondere soll das bereits angewandte Losverfahren zur Auflösung des Verbots von Mehrfachkonzessionen gesetzlich geregelt werden. Dadurch soll ab Juli 2017 nach Ablauf der Übergangsfrist die Einhaltung des Mindestabstan­des zwischen Spielhallen gewährleistet werden. Von dieser Regelung sind in Niedersachsen etwa 1.900 Spielhallen betroffen. Ungefähr die Hälfte der Betriebe dürfte wegen der gelten­den Abstandsregelung des Glücksspielstaatsvertrags an ihren bisherigen Standorten nicht mehr erlaubnisfähig sein.

Hintergrund ist die in den vergangenen Jahren stark angestiegene Zahl von Spielhallenbe­trieben in Niedersachsen. Damit hängt natürlich auch die Gefahr zusammen, dass immer mehr Menschen spielsüchtig werden. Fachkreise gehen davon aus, dass deutschlandweit etwa eine viertel Million Menschen pathologisch in Spielhallen spielen. Als Reaktion hierauf haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder bereits 2012 verein­bart, mit der Änderung des Glücksspielstaatsvertrages eine neue Erlaubnispflicht für Spiel­hallen vorzuschreiben, um so dem Problem der Spielsucht entgegenzuwirken. Der jetzt ver­abschiedete Gesetzentwurf der Landesregierung setzt das um.

Zur effektiveren Bekämpfung des illegalen Glücksspiels soll außerdem eine Rechtsgrundlage für die rechtssichere Durchführung von behördlichen Testspielen geschaffen werden. Test­käufe und Testspiel sind dabei wichtige Instrumente bei der Bekämpfung illegaler Glücks­spiele. Die Einführung einer entsprechenden Rechtsgrundlage stellt klar, dass die Aufsichts­behörde zu Ermittlungszwecken und zum Nachweis unerlaubten Glücksspiels Testkäufe und Testspiele durchführen darf, die nicht als behördliche Maßnahme erkennbar sind.

Darüber hinaus soll die Regelung zur Verwendung der Glücksspielabgabe als Finanzhilfe für die „Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung” an die Praxis angepasst werden. Mit der Rege­lung über die Verwendung der Finanzhilfe für die Stiftung wird einer Empfehlung des Lan­desrechnungshofes gefolgt.

Die übrigen im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen dienen der Vereinheitlichung der Verfahrensgestaltung und der inhaltlichen Klarstellung von Regelungen, die in der Praxis zu Auslegungsfragen geführt haben. Sie leisten damit einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des geltenden Glücksspielstaatsvertrages und des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes.