Region

Einheitliche Abfallgebühr für die Region

Im Grunde ist die Sache ganz einfach: Ab dem 1. Januar 2014 soll es in der gesamten Region Hannover eine einheitliche Abfallgebühr mit einer Grundgebühr und einem volumenbezogenen Anteil geben. Dazu muss die Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) eine einheitliche Behälterabfuhr einführen und die bisherige Sackabfuhr im Umland sukzessive umstellen. Das sind die groben Eckdaten des neuen Konsensmodells für Abfallgebühren, das der Politik Anfang April vorgestellt wird und spätestens im Juni beschlossen sein muss.

„Das OVG-Urteil hat uns zum Handeln gezwungen. Die bisherige Praxis mit den unterschiedlichen Berechnungen in Stadt und Umland war nicht mehr aufrecht zu erhalten. Nachdem aha gut 30 Gebührenmodelle durchkalkuliert und auch wieder verworfen hat, ist der jetzige Vorschlag eine sehr gute konsensorientierte Lösung. Denn das favorisierte Gebühren- und das Abfallsystem ist zum Januar 2014 in der gesamten Region umsetzbar. Es gibt keinen Übergangszeitraum mehr, wo vor allem die Umlandbürger während der mehrjährigen Umstellungsphase von Sack auf Tonne deutlich mehr für die Restabfallsäcke hätten bezahlen müssen. Stattdessen gilt: „Eine Region, eine Gebühr", sagt Prof. Axel Priebs, erster Regionsrat und Umweltdezernent der Region Hannover.

Die Details der Gebührenharmonisierung: Die Grundgebühr beläuft sich künftig auf 30 Prozent und splittet sich in gleichen Teilen in einen haushalts- und eine grundstücksspezifischen Bezug auf. Der Grundstücksbezug ist gerechtfertigt, weil auch die Vorhaltekosten zum Großteil streckenbedingt sind. Mit der haushaltsbezogenen Teilgebühr räumt aha das Ungleichgewicht zwischen Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern aus, die bei einem reinen Grundstücksbezug gebührentechnisch gleichgestellt wären.

Die Modellrechnung für ein Einfamilienhaus: Die Grundgebühr beläuft sich auf 10,25 Euro und addiert sich monatlich aus 7,60 Euro aus dem Grundstücks- und 2,65 Euro aus dem Wohnungsbezug. Hinzu kommt die Behältergebühr von 5,15 Euro für einen 40-Liter-Behälter. Um die zweiteilige Gebühr berechnen zu können, müssen die Grundstücksdaten der Kommunen und Städte mit den Einwohnermeldezahlen in einer Datenbank zusammengeführt werden. Das ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Bis zu 140 Mitarbeiter und temporäre Hilfskräfte werden damit die nächsten Monate beschäftigt sein, um das vorhandene Datenmaterial entsprechend aufzubereiten.

Die kalkulierten Mehrkosten allein für den Verwaltungsaufwand belaufen sich während des nächsten Gebührenzeitraums von 2014 bis 2016 einmalig auf insgesamt knapp 8,5 Mio. Euro. Hinzu kommen jährliche systembedingte Mehrkosten von etwa 4,2 Millionen für die Anschaffung neuer Fahrzeuge, den Personalmehrdarf und die Umrüstung der Betriebsstätten.

„Die Harmonisierung der Abfall- und Gebührensatzung hat den Vorteil, dass die Systemumstellung unabhängig von Sack oder Tonne Anfang nächsten Jahres regionsweit erfolgen kann und keine komplizierten und langwierigen Übergangsszenarien erdacht werden müssen. Sobald die Regionsversammlung sich abschließend auf ein Gebührenmodell geeinigt und dies verabschiedet hat, werden wir auch einen Online-Gebührenrechner einrichten. Hier kann jeder Kunde seine individuellen Parameter eingeben und seine künftige Gebühr vorab schon mal kalkulieren", sagt aha-Geschäftsführerin Kornelia Hülter.

Die Umstellung von der Sack- auf die Tonnenabfuhr erfolgt sukzessive von Gemeinde zu Gemeinde und soll nach vier bis sechs Jahren abgeschlossen sein. Weil eine zeitgleiche Umstellung von Sack auf Tonne in der gesamten Region nicht möglich ist, bietet aha den Umlandkunden vorerst einen neuen entgeltfreien Restabfallsack an. „Dieser Sack dient entsprechend des kalkulierten Abfallvolumens als Tonnenersatz und kann auf Antrag von Kunden, die beispielsweise keine Stellfläche für die Tonne haben, auch als dauerhafte Alternative zur Tonne genutzt werden", erklärt Hülter. 

Anfang August beginnt aha damit, die 135.000 Grundstückseigentümer im Umland anzuschreiben. Entsprechend der dort jeweils gemeldeten Bewohner wird auf Basis des in der Satzung festgeschriebenen Mindestvolumens von 10 Litern pro Person und Woche eine Tonnengröße vorgeschlagen, um auch von allen Bürgern eine angemessene Beteiligung z. B. an den kostenlosen Wertstofferfassungssystemen sicherstellen zu können. Daraus ergibt sich die Anzahl an Säcken als Tonnenersatz. Die benötigen Bezugswertmarken für den Jahresbedarf versendet aha gleich mit. Ausgegeben werden die Säcke auf den Wertstoffhöfen, in öffentlichen Einrichtungen sowie an mobilen Servicefahrzeugen. Die aktuellen Restmüllsäcke können auch nach dem Jahreswechsel aufgebraucht werden.

aha schreibt grundsätzlich die Grundstückseigentümer als „Vertragspartner" an. Vor allem bei größeren Mehrfamilienhäusern kann das zu Verzögerungen bei der Weitergabe der Bezugswertmarken für die neuen Restmüllsäcke führen. Um hier schnell Abhilfe zu schaffen, werden Mehrfamilienhäusern zum Jahreswechsel Großcontainer – je nach Bedarf 660- oder 1100-l-Container – angeboten. Damit könnten die Bewohner kurzfristig von der Sack- auf die Tonnenabfuhr umsteigen.

Um den Bürgerinnen und Bürgern das Modell näherzubringen, hat aha vier zentrale Informationsveranstaltungen angesetzt, auf denen Prof. Dr. Axel Priebs und Kornelia Hülter über die Details informieren sowie Rede und Antwort stehen. Die Termine: 3. April in Hannover, 10. April in Burgdorf, 15. April in Barsinghausen und 18. April in Neustadt.  

aha
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Karl-Wiechert-Allee 60 C
30625 Hannover

www.aha-region.de