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Illegales Autorennen in Barsinghausen: Landgericht Hannover verhängt Haftstrafen

Das Landgericht Hannover hat die beiden Angeklagten im Prozess um ein illegales Autorennen bei Barsinghausen zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz und der Mordvorwurf wurde fallengelassen.

Die 40 Jahre alte Hauptangeklagte und der mitangeklagte 40 Jahre alte Mann wurden wegen ihrer Beteiligung an einem verbotenen Autorennen mit Todesfolge zu Haftstrafen verurteilt. Die Frau muss für sechs Jahre ins Gefängnis, während der Mann für vier Jahre in Haft bleiben muss. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft empfindlich höhere Haftstrafen gefordert – mindestens acht Jahre für die Frau und mindestens fünf Jahre für den Mann. Zuvor war sogar von lebenslanger Haft wegen Mordes die Rede, doch diese Option wurde schließlich verworfen. Die Verteidigung der 40-Jährigen hatte eine mildernde Strafe aufgrund eines „außer Kontrolle geratenen Überholmanövers“ gefordert. Dieser Unfall infolge des Rennens hat zwei Kinder in Barsinghausen das Leben gekostet.

Tempo 180 auf der Bundesstraße

Der tragische Vorfall ereignete sich im Februar 2022 auf einer Landstraße, als die Autofahrerin bei einem illegalen Autorennen mit ihrem Mitangeklagten mit mehr als doppelter Geschwindigkeit als erlaubt unterwegs war. Mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde jagte das Duo neben dem Wagen des Mitangeklagten her. Dabei stieß die Hauptangeklagte erst mit dem entgegenkommenden Auto eines 50-Jährigen zusammen und kollidierte anschließend mit dem Auto einer Familie. Der Wagen der Familie überschlug sich bei dem Aufprall, wobei ein zweijähriger Junge noch am Unfallort starb und sein sechsjähriger Bruder später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag. Die Eltern erlitten schwere Verletzungen. Auch der Fahrer des gerammten Fahrzeugs und die Angeklagte selbst wurden schwer verletzt und kamen ins Krankenhaus. Der mitangeklagte Mann blieb hingegen unverletzt.

Eine Revision gilt als wahrscheinlich

Das Urteil gegen die Hauptangeklagte und den mitangeklagten Mann wegen Beteiligung an einem verbotenen Autorennen mit Todesfolge ist zwar gefällt, doch es ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Verfahrensbeteiligten den Schuldspruch anfechten werden. Verteidigung, Staatsanwaltschaft und die Eltern der getöteten Kinder als Nebenkläger haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Im Falle einer Anfechtung würde der Fall in der nächsthöheren Instanz, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, verhandelt werden. Der BGH hat bereits in der Vergangenheit ähnliche Fälle verhandelt. Die Beteiligten haben eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.

Das Verfahren und Urteil haben landesweit für Aufsehen gesorgt und verdeutlicht die Gefahren von illegalen Autorennen auf öffentlichen Straßen und die Konsequenzen, die aus solch fahrlässigem Verhalten resultieren können.

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