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Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen nimmt erste Hürde

Wie Landeswahlleiter Volker Homuth heute mitteilte, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehres „Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen" erfüllt.

Obwohl die gesetzliche Halbjahresfrist für die Antragstellung erst am 2. Juni 2010 endet, haben die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens bereits am 28. Mai 2010 den Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit beim Landeswahlleiter eingereicht.

Die Initiatoren des Volksbegehrens haben bereits zum jetzigen Zeitpunkt weit mehr als die erforderlichen 25 000 Unterstützungsunterschriften vorgelegt. Bis zum Meldetermin am 15. Mai 2010 sind dem Landeswahlleiter von den zuständigen Gemeinden 87 098 geprüfte gültige Eintragungen gemeldet worden.

Der Antrag ist von Landeswahlleiter Homuth der Landesregierung zugeleitet worden. Nach der Niedersächsischen Verfassung hat die Landesregierung nunmehr darüber zu entscheiden, ob das Volksbegehren zulässig ist. Wird die Zulässigkeit verneint, kann der Niedersächsische Staatsgerichtshof angerufen werden.

Sollte die Landesregierung keine Einwände haben, müssen für den Erfolg des Volksbegehrens von zehn Prozent der zur Landtagswahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens – rd. 608 730 – Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Dabei werden die bisher geleisteten Unterstützungsunterschriften auf diese Zahl angerechnet.

Nach Ablauf einer weiteren Frist von sechs Monaten für die Unterschriftensammlung wird das Ergebnis vom Niedersächsischen Landeswahlausschuss festgestellt.

www.volksbegehren-schulen.de