Freizeit

Öffentliche Schlammschlacht bei Hannover 96 geht weiter

Im Verfahren „Kind gegen Hannover 96 Management GmbH“ erging heute im Landgericht Hannover das Urteil. Martin Kind bleibt Geschäftsführer bei Hannover 96. Eine entgültige Entscheidung ist damit aber wohl nicht gefallen, denn die öffentliche Schlammschlacht im Verein geht weiter. Der NDR schreibt dazu, dass man gegen die Regeln der Deutschen Fußball-Liga (DFL) verstoße und dem Verein womöglich die Bundesliga-Lizenz entzogen werden könnte. Ob dem Verein und der Bundesligamannschaft von Hannover 96 dieses ganze Hick Hack gut tut, ist auf jeden Fall sehr zweifelhaft.

Dazu kamen von den Beteiligten folgende Pressemitteilungen:

Geschäftsleitung Sport und Kommunikation
Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.

Pressemitteilung zur heutigen Entscheidung des Landgerichts Hannover

Wir nehmen die Entscheidung des Landgerichts zur Kenntnis, werden die schriftliche Urteilsbegründung und die daraus resultierenden weiteren Schritte prüfen.
Überrascht sind wir, dass die Anwälte von Herrn Kind trotz Aufforderung vor Gericht ein neues Schreiben der DFL vom 07.10.2022 nicht in der Verhandlung vorlegen wollten. Dieses Handeln spricht für sich.

Der Vorstand
Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.

Hannover 96 GmbH & Co. KGaA
Robert-Enke-Str. 1
30169 Hannover

Stellungnahme zur Urteilsverkündung des Landgerichts Hannover

Das Landgericht Hannover hat am heutigen Tage im Hauptsacheverfahren zur Klage des Geschäftsführers der Hannover 96 Management GmbH Martin Kind gegen seine fristlose Abberufung das bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene Urteil vollumfänglich bestätigt. Damit ist der Beschluss der fristlosen Abberufung nichtig. Herr Kind bleibt Geschäftsführer.

Martin Kind: „Ich begrüße diese Entscheidung. Sie führt zu Rechtsklarheit in dieser Frage in der Zukunft. Es besteht nunmehr Rechtssicherheit im Sinne der Weiterentwicklung des Wirtschaftsunternehmens Hannover 96 und des Breitensportvereins Hannover 96 e.V. Das setzt allerdings voraus, dass Aufsichtsrat und Vorstand ihre bereits zuvor im einstweiligen Verfügungsverfahren vom OLG Celle als in besonderem Maße treuewidrig bezeichnete Vorgehensweise zukünftig unterlassen.“

Hannover, den 11. Oktober 2022

Hannover 96 GmbH & Co. KGaA
Robert-Enke-Str. 1
30169 Hannover

Stellungnahme zum Schriftverkehr mit der DFL

Leider gibt die Art und Weise der Kommunikation der Deutschen Fußball Liga (DFL) mit der Hannover 96 KGaA Anlass zur Stellungnahme.

Auf unser Schreiben vom Donnerstag, den 25. August 2022, ist insbesondere mit Blick auf die Frage des konkreten Verständnisses eines vermeintlichen Weisungsrechts bis heute keine Antwort erfolgt. Auch auf das konkrete Gesprächsangebot wurde nicht reagiert.

Stattdessen wurde ein weiteres Schreiben am Freitag, den 7. Oktober 2022, per E-Mail um 19.42 Uhr übersandt, dessen Inhalt bereits am Montag, den 10. Oktober 2022, Gegenstand medialer Berichterstattung in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, der Neuen Presse und der BILD gewesen ist. Da dem Hannover 96 e.V., wie Vereinsvertreter Herr Nestler während der heutigen Verhandlung vor dem Landgericht Hannover geäußert hat, dieses Schreiben bis dato nicht vorliegt, liegt der begründete Verdacht nahe, dass die DFL selbst über den Inhalt dieses persönlichen und vertraulichen Schreibens informiert hat – ein krasser Vertrauensbruch.

Ungewöhnlich ist, dass dieses Schreiben nur vom Prokuristen Herrn Paepke unterschrieben wurde, nicht wie zu erwarten von der Geschäftsführerin Frau Hopfen.

Martin Kind: „Die Hannover 96 KGaA hat die Verträge mit dem e.V. und der DFL beachtet. Darüber hinaus ist klar festzuhalten: Das Unternehmensrecht ist höher einzuordnen als das Verbandsrecht.“

Hannover, den 11. Oktober 2022

Bildquellen:

  • Hannover 96: www.hannover-entdecken.de