Freizeit, Politik

Tanzverbot wegen Corona, wegen Ostern, wegen …

Am letzten Samstag wurde in der Subkultur das erste Mal nach 756 Tage wieder gefeiert. Und schon eine Woche später heißt es wieder Tanzverbot. Nicht wegen Corona, nein es ist Ostern. Und an Ostern hat man nicht fröhlich zu sein wenn es nach der Kirche geht. Man muss auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Es geht um Karfreitag, nur warum gilt das dann auch für Donnerstag und Samstag? Völlig unklar und wie zu erwarten in Deutschland, auch von jedem Bundesland anders ausgelegt.

Eine Regelung die unter die „das haben wir schon immer so gemacht“ Absurditäten fällt. Wahrscheinlich wird es das noch geben wenn auch das letzte Kirchenmitglied aus dem Verein ausgetreten ist. Nach unendlich langer Corona Zeit hätte man vielleicht auch mal Rücksicht auf die jüngere Generation nehmen können. Aber die weiß sich sicher auch da zu helfen und organisiert sich selber was im verborgenen.

Pressemitteilung der Stadt Hannover:

Tanzverbot vor Ostern

Die Landeshauptstadt Hannover weist darauf hin, dass nach den Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes (NFeiertagsG) öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag ab 5 Uhr morgens bis zum Ablauf des Sonnabends, 24 Uhr, und somit für 67 Stunden unzulässig sind.

Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, zu der grundsätzlich jede Person Zugang hat, ob gegen Entgelt oder auch ohne. Gegen die in Gaststätten übliche Hintergrundmusik ist am Gründonnerstag und Karsamstag nichts einzuwenden.

Am Karfreitag sind darüber hinaus Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen lediglich dann erlaubt, sofern sie auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen und auch nur dann, wenn sie ausschließlich in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden.

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