Politik

Niedersächsische Apotheker begrüßen Verbot von Apothekenketten

Es wird keine Apothekenketten in Deutschland geben. Das haben heute die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit ihrem Urteil zum Fremdbesitzverbot entschieden. Damit folgten sie dem Generalanwalt Yves Bot und den Stellungnahmen der meisten EU-Mitgliedstaaten, die sich klar dafür ausgesprochen hatten, dass nur approbierte Apotheker eine Apotheke besitzen dürfen. Die Bildung von Apothekenketten ist damit unzulässig.

„Das Urteil schafft nun Rechtssicherheit und stärkt die Rolle der Apothekerinnen und Apotheker als unabhängige Gesundheitsberater. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen ist die Sicherung einer fachlich qualifizierten Arzneimittelversorgung der Patienten – unabhängig von Kapitalmarktinteressen – durch die Apotheke vor Ort unverzichtbar“, sagten heute Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachen und Heinz-Günter Wolf, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen.

Das EuGH hat mit seinem Urteil die besondere gesundheits- und sozialpolitische Verantwortung der 4 700 Apothekerinnen und Apothekermit ihren rund 12 000 Mitarbeitern  in Niedersachsen bestätigt. Es ist ein deutliches Votum für die freie, wohnortnahe und inhabergeführte Apotheke und damit ein klares Bekenntnis zum Patienten- und Verbraucherschutz.