Corona

Neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Hannover

Und wieder einmal werden in der Region Hannover die Corona Regeln geändert. Eine Allgemeinverfügung zur Erweiterung der FFP2-Maskenpflicht tritt am 14.01.2022 in Kraft.

Darin sind zum Beispiel folgende Bereiche geregelt:

Eine generelle FFP2-Maskenpflicht gilt in

  • in geschlossenen Räumen mit Kunden- oder Besuchsverkehr, auch im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit (außer bei schwerer körperlicher Arbeit)
  • in Kraftfahrzeugen, wenn mehr als ein Haushalt mitfährt (außer am Steuer)
  • in Hausfluren und Treppenhäusern in Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohnparteien
  • in gastronomischen Betrieben, Kantinen und Mensen (außer beim Verzehr von Speisen oder Getränken)

Die neue Allgemeinverfügung ist unter hannover.de zu finden.

Wieder einmal steigt die Verwirrung der Bürger, welche Regeln denn nun Gültigkeit haben. Ist diese Regelung über die Region Hannover hinaus auch bekannt? Wohl eher nicht. Es ist immer weniger zu verstehen, dass hier jede Kommune ihr eigenes Süppchen kochen kann. Bundeseinheitliche Regeln nach Infektionsgeschehen gestaffelt wären wünschenswert und nicht dieses Regel-Chaos. Aber wie bei den Boosterimpfungen bei Johnson & Johnson herrscht hier ein heilloses Durcheinander.

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