Corona

Inzidenz unter 50 – Testpflicht in Hannover entfällt

Testpflicht in Hannover entfällt in vielen Fällen

Testpflicht in Hannover entfällt in vielen Fällen

Die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover liegt seit mehr als fünf Werktagen unter 50, daher ist ein Corona-Test häufig nicht mehr Pflicht.

Darum hat die Region Hannover als zuständige Behörde am 14. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen, in der das zurückgehende Infektionsgeschehen festgestellt wurde und in Folge dessen einige Zutrittsbeschränkungen mit Wirkung zum 16. Oktober 2021 aufgehoben wurden.

Die Regelung kommt gerade zur rechten Zeit, da seit dem 11. Oktober die Bürgertests nicht mehr kostenlos sind.

Veranstalter und Betreiber haben Hausrecht und können abweichend weiterhin an der 3G-Regel oder 2G-Regel festhalten und weitere Zugangsvoraussetzungen einfordern.

Regionspräsident Hauke Jagau bittet dazu in einem aktuellen Video Unternehmen und Gastronomie die 3G Regelung freiwillig beizubehalten zum Schutz aller. 

Hauke Jagau zur neuen Allgemeinverfügung und dem Umgang mit 3 G

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Die Testpflicht in Hannover für die 3G-Regel entfällt bei Restaurantbesuchen, Hotelübernachtungen, Friseuren und Kosmetikern sowie bei größeren privaten Feiern ab 25 Personen, das heißt die Vorlage eines negativen Corona-Tests ist hier nicht mehr Pflicht.

Bei 2G entfallen Mindestabstand und Maskenpflicht. Bei Diskotheken gibt es keine Erleichterungen: hier bleibt es bei der Testpflicht (3G-Regel).

Weitere Informationen bietet die Webseite der Stadt. Die aktuelle Corona Verordung ist auf der Webseite des Landes Niedersachsen zu finden. Dazu gehört die Corona-Warnampel mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, die auf Basis der neuen Verordnung und den dort beschriebenen Leitindikatoren eingestuft sind.

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