Familien

Anmeldung der LernanfängerInnen für das Schuljahr 2018/19

Nicht verpassen: 29. und 30. März 2017

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 schulpflichtig.

Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung jüngerer Kinder (sogenannter „Kannkinder“), die schon zum Schuljahr 2017/2018 auf Wunsch der Eltern eingeschult werden sollen, kann im Rahmen dieser Anmeldung gestellt werden. Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt worden sind und nicht den Schulkindergarten der zuständigen Schule besuchen, müssen erneut angemeldet werden. Die Schul- und Anmeldepflicht besteht auch für Kinder, die nach Ansicht der Erziehungsberechtigten aufgrund von Behinderungen nicht an den Regelschulen unterrichtet werden können.

Die Anmeldungen werden am   

29. und 30. März 2017
jeweils von 15 bis 18 Uhr

an den für den Wohnsitz zuständigen Schulen entgegengenommen.

Eine Anmeldung ist statt an der zuständigen Schule auch an einer der folgenden Schulen in städtischer Trägerschaft möglich:

Primarstufe der Integrierten Gesamtschule (IGS) Roderbruch, Rotekreuzstraße 23, 30627 Hannover (Anmeldungen am 29. und 30. März 2017 von 14 bis 18 Uhr).

Schulen mit besonderem pädagogischem Profil

Südstadtschule, Böhmerstraße 10, 30173 Hannover (Südstadt); Glockseeschule, Am Lindenhofe 14, 30519 Hannover (Döhren).

Eichendorfschule

Eichendorfschule

Katholische Grundschulen

Bonifatiusschule,  Bonifatiusplatz 6, 30161 Hannover (List); Eichendorffschule, Hennigesstraße 3, 30451 Hannover (Linden); Kardinal-Bertram-Schule, Loccumer Str. 46, 30519 Hannover (Döhren); Kardinal-Galen-Schule, Hinter der Alten Burg 1, 30629 Hannover (Misburg).

Eine Aufnahme an diesen Schulen kann nur im Rahmen der Aufnahmekapazitäten erfolgen.

Die Schulpflicht kann auch an einer Schule in freier Trägerschaft erfüllt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Sollte die zuständige Grundschule keine Ganztagsbetreuung anbieten, ist es möglich, sich bei Bedarf um einen Schulplatz an einer Ganztagsgrundschule bewerben. Die Ganztagsgrundschule kann das Kind aufnehmen, sofern es die Kapazitäten zulassen.

Ablauf der Anmeldung

An den Anmeldetagen gehen die Kinder in die zuständige Schule, um den für jedes Kind erforderlichen Test zum Sprachstand zu absolvieren. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch zur Anmeldung mitzubringen sowie eine Vollmacht, sofern nicht beide Eltern bei der Anmeldung anwesend sein können. Bei Kindern, über die ein besonderes Sorgerecht besteht, ist die schriftliche Verfügung des Gerichtes oder eine Bescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.

Bei der Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder (sogenannter „Kannkinder“) sollte zusätzlich ein Nachweis über den Wohnsitz (Personalausweis oder ähnliches) vorgelegt werden.

Wichtig: Die Kinder müssen zur Anmeldung mitgebracht werden, da im Rahmen der Anmeldung der Sprachstand der Kinder festgestellt wird.

Bei einer Anmeldung an einer Schule in privater Trägerschaft müssen die Kinder zusätzlich an der zuständigen Schule zur Sprachstandsfeststellung vorgestellt werden. Hier erhalten die Eltern nähere Auskünfte über eine eventuell erforderliche Sprachförderung vor der Einschulung.

Bildquellen:

  • Eichendorfschule: www.hannover-entdecken.de