Natur & Umwelt

Zerstörung von Gehölzen am Mittellandkanal ein klarer Gesetzesverstoß

Beschwerde des BUND beim Bundesverkehrsministerium
Trotz beispiellosen Kahlschlags – Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zeigt sich uneinsichtig

Mit der Zerstörung von Gehölzbeständen am Mittellandkanal hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Braunschweig (WSA) aus Sicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nicht nur gegen Recht und Gesetz verstoßen. Es zeigte sich auch völlig uneinsichtig, so dass der BUND sich jetzt an das zuständige Bundesverkehrsministerium wendet.

Die Naturschützer haben die Zerstörung vor Ort bilanziert. BUND-Vorstandsmitglied Georg Wilhelm: „Auf vielen Kilometern im Bereich der Stadt Hannover und Sehnde hat das WSA bis Ende Februar die Gehölze fast vollständig entfernt. Beispielsweise wurden in dem 3,4 Kilometer langen Abschnitt zwischen Lister Bad und Podbielski-Straße (also auf 6,8 Kilometer Uferlinie) lediglich vier Sträucher stehen gelassen. Alle anderen Strauchgruppen in dem Streifen zwischen Betriebsweg und Ufer wurden dagegen bis auf den Boden abrasiert und geschreddert, das heißt über 99,5 % des Bewuchses ist hier zunächst einmal zerstört. Dazu kommen weitere Gehölzzerstörungen an der kanalabgewandten Seite des Weges. Damit verstößt das Wasser- und Schifffahrtsamt Braunschweig sowohl gegen das Naturschutzgesetz als auch gegen die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Mittellandkanals sowie gegen die hauseigenen Vorgaben zur Unterhaltung von Bundeswasserstraßen.“

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Ein vernünftiger Grund ist aber weit und breit nicht in Sicht. Das WSA gibt an, mit der Maßnahme die Betriebswege freihalten zu wollen. Dazu müssten aber nur einzelne Gehölze, die zu nah an den Weg gewachsen sind, seitlich zurückgeschnitten werden. Naturschutzreferent René Hertwig stellt klar heraus: „Die Verkehrssicherungspflicht rechtfertigt keinesfalls die vollständige Beseitigung der Lebensstätten auf vielen Kilometern Uferlänge. Völlig abwegig ist auch die weitere Begründung, Brombeeren und Neophyten, also nicht heimische Pflanzen, hätten den vorhandenen Bewuchs aus Hecken und Sträuchern bedroht. Tatsächlich wurden auch die Sträucher, die angeblich vor Beeinträchtigungen geschützt werden sollten, dem Erdboden gleichgemacht.“ Beim „Befall mit Brombeeren“ handelt es sich um gewollte Anpflanzungen, die im Planfeststellungsbeschluss ausdrücklich vorgesehen waren. Und von Neophyten, die eine Gefahr für die Gehölze am Kanal darstellen, ist dem BUND absolut nichts bekannt, wenn von einer aggressiven amerikanischen Gehölzart (Weißer Hartriegel) abgesehen wird, die vom WSA absurderweise selbst bei Misburg angepflanzt wurde.
Neben dem Naturschutzgesetz wurden darüber hinaus auch die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Mittellandkanals nicht beachtet, mit denen die Naturzerstörungen durch den Kanalausbau ausgeglichen werden mussten. Ein wesentlicher Teil der jetzt zerstörten Grünflächen am Kanal ist als Sukzessionsfläche festgesetzt, das heißt, die Flächen sollen sich natürlich, ganz ohne Mahd und Gehölzschnitt, entwickeln. Auch bei den Gebüschpflanzungen zwischen Kanal und Betriebsweg wurden niedrig bleibende Gehölze gewählt, die keinen Rückschnitt erfordern und nach den verbindlichen Planunterlagen in der Regel sich selbst überlassen werden sollten.

Ähnliches ergibt sich auch aus den Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums zur Unterhaltung von Bundeswasserstraßen. Maßnahmen, die zur Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von naturnahen Ufergehölzen führen können, sind demzufolge verboten. Sofern ein Gehölzschnitt überhaupt zulässig und nötig ist, gilt als Vorschrift: „Gehölzbestände sind zu mehrstufigen, artenreichen, alle Altersstufen aufweisenden Beständen zu entwickeln. Unterhaltungsmaßnahmen sind deshalb plenterartig, d.h. ungleichmäßig und in größeren zeitlichen Abständen, durchzuführen.“
„Großflächigen Kahlschlag wie am Mittellandkanal darf es demnach auf keinen Fall geben“, betont René Hertwig. „Aufgrund dieser massiven Verstöße und dem Nicht-Einlenken-Wollen des Wasser- und Schifffahrtsamtes Braunschweig werden wir uns an das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wenden und anfragen, ob die nachgeordnete Behörde wirklich gegen Gesetz, Planfeststellung und Vorgaben des Ministeriums verstoßen kann, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen hat.“