Familien

Jugendschutz weist auf korrekten Umgang mit „Erziehungsbeauftragungen“ hin

Immer wieder stoßen die MitarbeiterInnen des Jugendschutzes der Stadt Hannover bei abendlichen Kontrollen oder in Beratungsgesprächen auf Missbrauch von oder Unkenntnis im korrekten Umgang mit den sogenannten "Erziehungsbeauftragungen" – also der Vollmacht, die Eltern Erwachsenen geben, um ihren minderjährigen Kindern den Aufenthalt in Gaststätten und Diskotheken außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten zu ermöglichen. Damit alle Beteiligten fröhliche und sichere Partyabende haben, appelliert der Jugendschutz an den richtigen und verantwortungsvollen Umgang mit den Erziehungsbeauftragungen.

Der Jugendschutz erinnert an die Regelungen des Jugendschutzgesetzes:

  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nicht ohne Begleitung in einer Gaststätte, Diskothek oder bei einer Tanzveranstaltung aufhalten.
  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung nur bis 24 Uhr in einer Gaststätte, Diskothek oder bei einer Tanzveranstaltung aufhalten.
  • Ausnahme: Die Begleitung der Minderjährigen durch eine erziehungsbeauftragten Person.

Wichtig dabei ist, dass die Aufsicht wirklich von der beauftragten Person wahrgenommen wird.

Das sollte sehr ernstgenommen werden. Denn es geht nicht um eine "Gefälligkeit", um Minderjährige nach 24 Uhr am Erwachsenenleben teilhaben zu lassen. Es geht um Übertragung der Aufsichtspflicht – und kann bei deren Verletzung, zum Beispiel bei Alkoholkonsum durch Minderjährige, deutliche Konsequenzen für die beauftragten Volljährigen haben.

Übrigens will der Gesetzgeber niemandem das Tanzen in einer Diskothek verbieten. Als jugendgefährdend wird das gesamte Umfeld eingeschätzt, zu dem insbesondere der Konsum von Alkohol gehört.

Eltern sollten

  • keine Erlaubnis blanko unterschreiben und dann alles weitere der Eigenregie der Jugendlichen überlassen
  • wissen, wer für sie an dem Abend die Aufsicht übernimmt. Auch die Absprache von Regeln (Alkohol, Uhrzeiten etc.) gehört zu einem verantwortungsvollen Umfang der Eltern mit dem Jugendschutzgesetz.

Erziehungsbeauftragte Personen sollten

  • die Aufgabe nicht als "Türöffner" missverstehen. Wer die Aufgabe darauf reduziert, dem/der Jugendlichen den Zutritt zu verschaffen und sich dann zu verabschieden, übersieht vor allem die persönliche Haftung, die mit der Unterschrift verbunden ist: Wer die Beauftragung annimmt, geht nicht nur eine pädagogische, sondern auch eine zivilrechtliche Verantwortung ein, für die man besonders von den Eltern haftbar gemacht werden kann.

Volljährige sollten daher

  • vor einer Diskothek oder Gaststätte nicht formal für ein paar Minuten die Aufsicht übernehmen, weil sie zufällig angetroffene werden
  • nicht versuchen, gleich für mehrere Jugendliche verantwortlich zu sein
  • darauf achten, dass nicht leere Kopien einer Vollmacht ausgefüllt und vorgezeigt werden. Hier kann auch der Tatbestand der Urkundenfälschung gegeben sein.

Merkblätter für Eltern und erziehungsbeauftragte Personen weisen auf die Verantwortung hin. Infos und der Vordruck einer Vollmacht für eine Aufsicht sind im Internet unter www.hannover.de/jugendschutz herunter zu laden.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, sich persönlich oder telefonisch beim Jugendschutz der Stadt Herrenstr. 11, Telefon 168-44364, informieren oder beraten zu lassen.

Pressemitteilung: Stadt Hannover