Die Region Hannover hat am 22. November eine Allgemeinverfügung bekanntgegeben, die für verschiedene Teile der Stadt das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes vorschreibt. Demnach darf das Areal der Weihnachtsmärkte am Hauptbahnhof, an der Lister Meile sowie in der Altstadt zwischen 11 Uhr und 21 Uhr nur noch mit Maske betreten werden. Das gilt auch für die Betreiber sowie das Personal an den Buden und Ständen auf den Märkten.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind:
- die Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit,
- Kinder bis sechs Jahre sowie Erwachsene mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, die durch ein entsprechendes Attest belegt werden kann
- sowie der Zeitraum während der Einnahme von Speisen und Getränken.
Überblick: Regeln für die Region Hannover seit 23. November 2021
Änderungen sind kursiv gesetzt
Zur Region Hannover gehören: Stadt Barsinghausen, Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Garbsen, Stadt Gehrden, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt am Rübenberge, Stadt Pattensen, Stadt Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde Wennigsen, Stadt Wunstorf.
Masken
- Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (in der Regel medizinische Maske) in Geschäften, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Restaurants/Kinos/Theatern/Clubs/Bars (außer am Platz) und sonstigen öffentlich zugänglichen Innenbereichen, auf Messen und Spezialmärkten sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Arztpraxen.
- Auch bei Betreten der hannoverschen Weihnachtsmärkte vor dem Hauptbahnhof, auf der Lister Meile sowie in der Altstadt ist eine medizinische Maske zu tragen, die nur zum Verzehr von Speisen und Getränken abgenommen werden darf.
- In einem Schulgebäude hat jede Person während des Schulbetriebs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ab 14 Jahre als medizinische Maske. Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse können die Maske ablegen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben.
- Von der Maskenpflicht ausgenommen sind weiterhin Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie per ärztlichem Attest befreite Personen. Bei Kindern ab sechs bis einschließlich 14 Jahre reicht eine Alltagsmaske.
3G-Regel
- Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
- Die Testpflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Erwachsene mit Kontra-Indikation.
2G
- Zutritt nur für Genesene und Geimpfte (2G), es entfallen Abstands- und Maskenpflicht.
Testpflicht
- Für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen gilt eine tägliche Testpflicht.
- In Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte ungeimpfte Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen.
Einreise
- Für Einreisende aus dem Ausland gilt ab 12 Jahren die 3G-Regel – unabhängig vom Verkehrsmittel.
Treffen und private Feiern
- Es gibt keine Beschränkung bei der Personenzahl oder der Haushalte.
- Kommen mehr als 25 Personen zusammen, müssen die Kontaktdaten erhoben werden und es gilt die 2G-Regel.
Gastronomie inkl. Bars
- Es gilt die 2G-Regel.
Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars
- Es gilt die 2G-Regel.
Einkaufen
- Der Handel ist geöffnet, in Geschäften, auf Messen und Spezialmärkten ist eine Maske zu tragen.
Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen
- Es ist eine medizinische Masken zu tragen, es gilt 3G.
Kultur/Freizeit
- Theater, Konzerthäuser, Kinos sind geöffnet, es gilt die 2G-Regel.
- Zoos, Tierparks, Botanische Gärten sind geöffnet, für Innenangebote gilt die 2G-Regel, der Zoo Hannover hat vollständig auf 2G umgestellt.
- Museen, Galerien und Ausstellungen sind geöffnet, für Innenangebote gilt die 2G-Regel.
- An Buden und Fahrgeschäften auf Weihnachts- und Herbstmärkten gilt die 2G-Regel, in Hannover gilt auf den Weihnachtsmärkten vor dem Hauptbahnhof, auf der Lister Meile sowie in der Altstadt Maskenpflicht.
Sport/Schwimmen
- Sportanlagen sind geöffnet, 2G-Regel in geschlossenen Räumen.
- Saunen, Thermen, Hallen- und Spaßbäder sind mit Hygienekonzept geöffnet, es gilt 2G.
- Drei Tests pro Woche vorgeschrieben. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
- In allen Schulformen im Gebäude und auch während des Unterrichts muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, ab 14 Jahre als medizinische Maske. Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse können die Maske am Sitzplatz abnehmen.
Tourismus
- Test bei Anreise sowie zwei Mal die Woche, sofern kein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorliegt.
Hinweis: Veranstalter haben Hausrecht und können abweichend von der Corona-Verordnung weitere Zugangsvoraussetzungen einfordern. So gilt beispielsweise bei Konzerten von Hannover Concerts seit dem 8. Oktober generell die 2G-Regel.
Bildquellen:
- Maskenpflicht: Pixabay